Pflegegrad Widerspruch für Kinder

Auch Kinder können von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Trotzdem wird ein Großteil der Anträge auf einen Pflegegrad bei Kindern zunächst abgelehnt. Wir unterstützen Sie dabei, einen Pflegegrad Widerspruch für Kinder einzulegen.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird von den meisten Menschen zunächst nicht mit jungen Menschen oder gar Kindern in Verbindung gebracht. Man erwartet, dass ältere Personen eines Tages pflegebedürftig werden, weil ihr hohes Alter oder eine typische Erkrankung des Alters die Pflege erfordern. Kinder werden bei diesen Überlegungen jedoch oftmals ausgeklammert, weil sie mit der allgemeinen Vorstellung einer Pflegebedürftigkeit nicht so recht zusammenpassen möchten.

Erkrankungen, körperliche Behinderungen und geistige Beeinträchtigungen können jedoch dazu führen, dass eine Pflegebedürftigkeit auch bereits im Kindesalter eintritt. Für die Kinder selbst, aber auch und insbesondere für die Eltern bedeutet diese Erkenntnis eine extreme Belastung.

Wer sich rein physisch um die Pflege des eigenen Kindes kümmern muss, leidet in der Regel auch psychisch unter der Situation – vor allem im Vergleich zu anderen, gesunden Kindern im selben Alter wie das pflegebedürftige Kind.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Pflegegrad-Antrag für Kinder

Die Zahl der Kinder, die in Deutschland mit einer Behinderung leben, geht weit in den sechsstelligen Bereich. Während gesunde Kinder heranwachsen und sich vom Kind zum Jugendlichen und weiter zum Erwachsenen entwickeln, bleiben Kinder mit einer Behinderung entweder geistig oder körperlich hinter Gleichaltrigen zurück. Dass ein Kind pflegebedürftig ist, fällt in den meisten Fällen erst dann auf, wenn es die ersten eigenständigen Fähigkeiten erlernen müsste.

Während der ersten Lebensmonate und -jahre sind Säuglinge und Kleinkinder auf natürliche Weise auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen, so dass ein erhöhter Pflegebedarf zu diesem Zeitpunkt nur in Extremfällen wahrgenommen wird. Sobald erkennbar ist, dass ein Kind über das normale Maß hinaus betreut und unterstützt werden muss, sollten die Eltern bei der zuständigen Pflegeversicherung einen Pflegegradantrag für ihr Kind stellen.

In vielen Fällen werden Kinder jedoch nicht korrekt in einen Pflegegrad eingestuft; ein großer Teil der Anträge von Kindern wird erst einmal abgelehnt bzw. mit einem zu niedrigen Pflegegrad bewilligt.

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Was tun, wenn der Pflegegrad bei Kindern abgelehnt wird?

Wird ein Pflegegrad abgelehnt, kann dies unterschiedliche Gründe haben. Da es im Kindesalter grundsätzlich schwieriger ist, den Pflegebedarf einzuschätzen, als bei Erwachsenen, kommt es häufig zu einer Fehleinschätzung seitens der Pflegeversicherung. In einigen Fällen ist die Ablehnung gerechtfertigt, da der Pflegeaufwand nicht hoch genug für einen Pflegegrad ist. In anderen Fällen jedoch sollte dringend ein Pflegegrad vergeben werden, um die Familie zu entlasten.

Eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls ist hier noch wichtiger als bei einem erwachsenen Pflegebedürftigen. Wird der Pflegegradantrag für ein Kind abgelehnt, sollte in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden. Auf diese Weise können betroffene Eltern sicherstellen, dass der Fall ihres Kindes noch ein weiteres Mal geprüft wird – und der benötigte Pflegegrad hoffentlich doch noch bewilligt wird.

Dafür ist in der Folge des Widerspruchs ein erneutes Begutachtungsverfahren erforderlich, bei dem die Pflegesituation noch einmal im Detail unter die Lupe genommen wird.

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Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Kindern einlegen

Dass gegen einen nicht korrekten Pflegegradbescheid Widerspruch eingelegt werden kann, bedeutet für die Betroffenen, dass sie sich mit der Ablehnung nicht einfach abfinden müssen. Denn sobald der Antragsteller – bzw. in diesem Fall die Eltern als vertretungsberechtige Personen – Widerspruch gegen den Pflegegrad eingelegt hat, ist die Pflegekasse verpflichtet, den Antrag erneut zu prüfen.

Kann in diesem zweiten Verfahren nachgewiesen werden, dass ein Pflegegrad benötigt wird, muss die Pflegekasse dann auch die entsprechenden Leistungen gewähren. Um für ein Kind Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzulegen, müssen jedoch einige Dinge beachtet werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Pflegegradbescheids bei der Pflegeversicherung eingeht.

Wird diese Frist jedoch versäumt, muss der Antragsteller sechs Monate warten, bevor erneut ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden kann.

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Wie kann bei Kindern Widerspruch gegen den Pflegegrad eingelegt werden?

Das eigentliche Widerspruchsverfahren ist weitgehend unkompliziert. Um die erneute Prüfung der Pflegesituation einzuleiten, müssen die Eltern des pflegebedürftigen Kindes zunächst lediglich ein formloses Schreiben aufsetzen. Darin müssen neben dem Hinweis, dass Widerspruch eingelegt wird, außerdem folgende Informationen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Antragstellers, d. h. des pflegebedürftigen Kindes
  • Die Versichertennummer des Kindes
  • Die Vorgangsnummer, die auf dem Pflegegradbescheid angegeben ist und der Pflegeversicherung bei der schnellen Bearbeitung hilft
  • die Bitte um Zusendung des Pflegegutachtes, sollte dieses noch nicht dem Ablehnungsbescheid beigefügt gewesen sein
  • Die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Mit diesem Schreiben lösen die Betroffenen aus, dass die Pflegeversicherung sich weiter mit dem Antrag beschäftigen muss. Sie hat nun die Möglichkeit, den Fall entweder nach Aktenlage zu entscheiden oder ein neues Begutachtungsverfahren einzuleiten. Geht aus den Akten bereits hervor, dass der Pflegegrad fälschlicherweise abgelehnt wurde, kann dem Widerspruch auch ohne neues Pflegegutachten stattgegeben werden.

Um dieses Verfahren zu beschleunigen, sollte dem Widerspruch schnellstmöglich eine fachliche Begründung nachgereicht werden. Diese sollte Punkt für Punkt das Pflegegutachten widerlegen und darauf hinweisen, warum der Pflegegradbescheid nicht korrekt gewesen ist. Bleiben auf Seiten der Pflegeversicherung Unsicherheiten bestehen, welcher Pflegegrad angemessen ist, wird ein neuer Termin für eine Begutachtung durch einen Pflegegutachter festgelegt.

Auch hierfür sollte eine Begründung des Widerspruchs vorgelegt werden – sie bildet eine gute Grundlage, um den Widerspruch vor der Pflegeversicherung zu rechtfertigen.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Die Begründung des Widerspruchs bei Kindern

Es reicht also nicht aus, einfach nur Widerspruch einzulegen – eine Begründung muss in jedem Fall geschrieben werden. Legt diese fachlich korrekt und nachvollziehbar dar, warum der Pflegegradbescheid angefochten wird, kann der Pflegegutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) im Begutachtungsgespräch genau diese Punkte ansprechen.

Mit einer guten Begründung steigen also auch die Chancen, nach dem zweiten Begutachtungsverfahren den richtigen Pflegegrad für das pflegebedürftige Kind zu erhalten. Im Mittelpunkt der Begründung steht die tatsächliche Pflegesituation. Sie wird mit dem Pflegegutachten des MDK abgeglichen; so kann Punkt für Punkt dargelegt werden, wo das Gutachten nicht mit der Pflegesituation übereinstimmt.

Ergänzend sollte zudem – falls es nicht bereits vorliegt – ein Pflegetagebuch erstellt werden. Dieses gibt detailliert Auskunft über die tagtägliche Pflege und sollte als Grundlage für das Begutachtungsgespräch herangezogen werden.

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Professionelle Hilfe beim Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Kindern

Das Verfassen eines Widerspruchs stellt im Grunde keine große Hürde dar. Trotzdem legt nur ein geringer Prozentsatz der Betroffenen, die einen Ablehnungsbescheid von der Pflegeversicherung erhalten, Widerspruch ein. Tatsächlich liegt die Wahrscheinlichkeit, bei einem Widerspruch Recht zu bekommen, im oberen 90-prozentigen Bereich. Mit professioneller Unterstützung durch Experten im Bereich Pflege gelingt auch Ihnen der Widerspruch – selbst wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Widerspruch durchführen müssen.

Als Beratungsagentur im Bereich Pflege betreuen wir regelmäßig Widersprüche gegen nicht korrekt ausgestellte Pflegegradbescheide. Schon nach wenigen Gesprächen können unsere Pflegeexperten in der Regel gut einschätzen, ob sich ein Widerspruch lohnt oder nicht. Gerne führen wir auch eine ausführliche Analyse der Pflegesituation durch und erstellen bei Bedarf ein professionelles Gegengutachten, welches Sie dem Widerspruch zugrunde legen können.

Darüber hinaus unterstützen unsere Pflegeberater Sie beim Aufsetzen des Widerspruchs sowie bei der Vorbereitung auf einen neuerlichen Begutachtungstermin. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zu Ihren Terminen mit der Pflegeversicherung sowie zum Begutachtungsgespräch.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad für Kinder oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Die Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim Pflegegrad Widerspruch. Gemeinsam mit mehr als 100 erfahrenen Pflegeberatern kämpfen wir vor Ort für Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegeleistungen. Von der Beratung bei der Formulierung des Widerspruchs bis zur erneuten Pflegebegutachtung begleiten wir Sie Schritt für Schritt während des gesamten Verfahrens bei erfolgsabhängiger Vergütung.

Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen anstreben, weil Sie finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen, oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!