Pflegegrad bei der DAK widersprechen

Ein abgelehnter Antrag auf Pflegegrad kann mehrere Gründe haben. Auch wenn es ab und zu vorkommt, dass der Antragsteller tatsächlich nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt, liegt eine Ablehnung oder zu niedrige Einstufung häufig eher daran, dass ein fehlerhaftes Pflegegutachten zu einer Fehleinstufung geführt hat. Wenn dies der Fall ist, können Sie bei der DAK Widerspruch gegen das Pflegegutachten einlegen. 

Was Sie dabei beachten müssen und wie Sie Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang mit der Hilfe der Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner um ein Vielfaches erhöhen können, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Was Sie dabei beachten müssen und wie Sie Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang mit der Hilfe der Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner um ein Vielfaches erhöhen können, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Die DAK gehört zu den größten Krankenkassen im deutschen Bundesgebiet und hat Ihren Hauptsitz in Hamburg. Wenn Sie bei der DAK versichert sind, wird Ihr Antrag an die Pflegekasse weitergeleitet, die der DAK angegliedert ist. Sobald der Antrag auf Pflegegrad beim zuständigen Sachbearbeiter eingegangen ist, wird zunächst ein Termin mit einem Gutachter des MDK (wenn Sie gesetzlich versichert sind) oder MEDICPROOF (wenn Sie privat versichert sind) vereinbart. Dieser führt beim Pflegebedürftigen eine Anamnese des Gesundheitszustandes durch und schätzt anschließend die Selbstständigkeit des Betroffenen ein. Das heißt, er bewertet ob und in welchem Umfang Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigt werden und wie sehr der Hilfsbedürftige in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird dann entschieden, ob dem Antrag auf Pflegegrad stattgegeben wird und in welchen Pflegegrad der Betroffene eingestuft wird. Je mehr der Pflegebedürftige in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und auf die Unterstützung anderer angewiesen ist, desto höher ist der Pflegegrad, in den er eingestuft wird.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Unvollständige und fehlerhafte Gutachten führen zu falschen Einschätzungen der Pflegesituation

Dass ein Pflegegrad abgelehnt wird oder die Einstufung nach Meinung des Pflegebedürftigen oder dessen Angehörige zu niedrig ausfällt, ist leider keine Seltenheit. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, häufig liegt dieser fehlerhaften Einschätzung jedoch ein unvollständiges Gutachten zugrunde. Sie fragen sich sicherlich, wie es dazu kommen kann, dass mehr als die Hälfte der von den Pflegekassen ausgestellten Pflegegradbescheide fehlerhaft sind. Unter anderem liegt das daran, dass es heutzutage deutschlandweit durch den demographischen Wandel und ein steigendes Durchschnittsalter in der Bevölkerung deutlich mehr Pflegebedürftige gibt, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Durch den Fachkräftemangel im Pflegebereich konnten jedoch nicht genügend Gutachter eingestellt werden. Somit hat der Pflegegutachter bei jedem Hausbesuch nur einen begrenzten Zeitrahmen zur Verfügung und in der Regel ist dieser viel zu kurz, um sich auch nur annähernd einen Überblick über die Gesamtsituation des Pflegebedürftigen verschaffen zu können. Da Pflegebedürftige und Angehörige oftmals zudem nicht wissen, wie Sie sich auf den Termin mit dem Gutachter vorbereiten können, fehlen oft zudem notwendige Dokumente und Nachweise.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Vom formlosen Antrag bis zur pflegefachlichen Begründung – was Sie beim Antrag auf Widerspruch beachten müssen

Um beim zweiten Versuch erfolgreich zu sein, gibt es einige Dinge, die Sie beachten müssen. Zunächst müssen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ab dem Datum der Zustellung des Ablehnungsbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um der Entscheidung der Pflegekasse zu widersprechen. Hierfür reicht ein formloser Antrag aus, jedoch sollte dieser bestimmte Informationen enthalten, damit dieser dem Pflegebedürftigen zugeordnet werden kann. Unter anderem müssen Angaben zur Anschrift des Pflegebedürftigen gemacht werden und Versicherungsnummer und Aktenzeichen des Ablehnungsbescheides genannt werden. Es muss aus einem kurzen Text weiterhin hervorgehen, dass Sie der Ablehnung Ihres Pflegegrad-Antrags widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, den Musterbrief von Dr. Weigl und Partner zu verwenden, da Sie mit dieser Vorlage garantiert keine wichtigen Details vergessen.

Der Widerspruch muss für die Pflegeversicherung nachvollziehbar sein

Wenn Sie mit dem Widerspruch gegen den ausgestellten Pflegegradbescheid Erfolg haben möchten, müssen Sie diesen Widerspruch pflegefachlich Begründen. Das bedeutet, dass Sie bei Ärzten, Versicherungen oder an anderer Stelle Dokumente anfordern müssen, mit denen Sie nachweisen können, dass Ihre Pflegesituation vom Gutachter nicht richtig eingeschätzt wurde und der Pflegegradbescheid somit auf falschen Tatsachen beruht. Gehen Sie zusammen mit Ihren Angehörigen das Gutachten genau durch, so dass Sie identifizieren können, in welchen Punkten das Gutachten von Ihrer tatsächlichen Situation abweicht.

Unabhängige Pflegeberatung erhalten

So erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch

Wenn Sie die Sachlage überzeugend dargestellt haben und die Pflegeversicherung bestätigt, dass eine erneute Begutachtung notwendig ist, sollten Sie sich sehr gründlich auf den erneuten Termin mit dem Gutachter vorbereiten, da diesem, wie schon beim ersten Gutachten, ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verfügung steht. Nehmen Sie sich Zeit, alle Informationen bezüglich Ihres Pflegegrades genau durchzugehen und verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Nachweise notwendig sind und bei wem Sie diese erhalten. Bitten Sie Ihre Angehörigen darum, Sie dabei zu unterstützen, so dass Sie nichts übersehen und Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Widerspruchsverfahrens deutlich erhöhen.

Dr. Weigl & Partner – überlassen Sie nichts dem Zufall

Falls Sie sichergehen möchten, dass Sie beim Pflegegrad-Widerspruch alles richtig machen und den Überblick erhalten, könne die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner Ihnen unterstützend zur Seite stehen. Sie bekommen von uns Ihren persönlichen Ansprechpartner zugeteilt, der sich detailliert mit Ihrem speziellen Einzelfall auseinandersetzt. Wir können zum Beispiel für Sie in Erfahrung bringen, welche zusätzlichen Nachweise Sie benötigen und diese direkt anfordern. Dadurch, dass unsere Mitarbeiter tagtäglich zusammen mit Hilfsbedürftigen und dessen Angehörigen für einen erfolgreichen Ausgang des Widerspruchsverfahrens kämpfen, ist dies durchaus effektiver.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich dazu, wie Sie einen Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen können

Begleitung beim Termin mit dem Gutachter

Die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner können Ihnen nicht nur alle Fragen zum Thema Pflegegrad Widerspruch beantworten, sondern Ihnen auch bei anderen Anliegen, die mit Pflege und Pflegebedürftigkeit zu tun haben, weiterhelfen. Im Gegensatz zu anderen Pflegeberatern gehen wir jedoch einen Schritt weiter: Zusätzlich zu einer ausführlichen Vorbereitung auf den neuen Termin mit dem Gutachter kann Ihr persönlicher Berater auf Wunsch bei diesem Termin anwesend sein und das ausgestellte Gutachten auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen, bevor es an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Dies hat gleich zwei Vorteile. Erstens arbeitet der Gutachter in der Regel genauer, wenn ein anderer Pflegeexperte anwesend ist. Zweitens können Sie darauf vertrauen, dass eine genaue Überprüfung des Pflegegutachtens durch unsere Experten sicherstellt, dass keine wichtigen Details ausgelassen worden sind.

Um mehr über unser umfangreiches Leistungsangebot zu erfahren oder einen ersten kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren, können Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen. Sie können auch direkt telefonisch einen Termin für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren.