Pflegegrad bei der IKK widersprechen
Falls Ihr Antrag auf Pflegegrad von der IKK abgelehnt worden ist, stehen Sie mit diesem Problem leider nicht allein da. Jedes Jahr befinden sich hunderte von Pflegebedürftigen in der gleichen Situation. Was Sie unternehmen können, um von der IKK trotzdem die Pflegeleistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Über ein Drittel aller Anträge auf Pflegegrad werden abgelehnt
Mehr als 30% der Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) führen zu einer Ablehnung des Antrags auf Pflegegrad oder einer Einstufung, die zu niedrig ausfällt und nicht den tatsächlichen Grad der Hilfsbedürftigkeit des Pflegebedürftigen wiederspiegelt. Was sind die Gründe für diese Fehleinschätzungen, die sich direkt auf die Lebensqualität des Pflegebedürftigen und dessen Angehörige auswirken? Teilweise lässt sich die hohe Ablehnungsrate dadurch erklären, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von Jahr zu Jahr stetig ansteigt. Unter anderem liegt das daran, dass wir einen demographischen Wandel erleben und die deutsche Bevölkerung im Durchschnitt eine deutlich höhere Lebenserwartung hat als noch vor wenigen Jahrzehnten. Einige Krankheiten treten im Alter häufiger auf und können die Selbstständigkeit des Betroffenen so stark einschränken, dass er seinen Alltag ohne fremde Hilfe nicht bestreiten kann. Ein weiter Grund ist, dass in den letzten Jahren mit Einführung neuer Pflegegesetze der Pflegebegriff erweitert wurde und nun nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch Menschen mit geistigen Einschränkungen, ein Recht auf Pflegeleistungen haben.
Da nun ein weitaus größerer Teil der Bevölkerung Anspruch auf Finanz- und Sachleistungen hat, welche die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern sollen und Angehörige sowie Pflegebedürftige finanziell entlasten sollen, müssen auch weitaus mehr Pflegegutachten ausgestellt werden. Da es beim MDK nicht genügend qualifizierte Gutachter gibt, die diese Aufgabe übernehmen können, steht dem Gutachter nicht viel Zeit für die Anamnese eines einzelnen Pflegebedürftigen zur Verfügung. Da dem Pflegegutachter nicht viel Zeit zur Verfügung steht, um das Pflegegutachten zu erstellen, fällt dieses vergleichsweise oberflächlich aus. Dass es aufgrund dieses enormen Zeitdrucks zudem zu Ungenauigkeiten und Fehlern kommen kann, sollte niemanden überraschen.
Auch wenn die Entscheidung der IKK in sehr vielen Fällen auf Fehleinschätzungen beruht, entscheiden sich nur sehr wenige Menschen dazu, Widerspruch gegen den Pflegebescheid einzulegen. Die meisten Menschen ihre Erfolgschancen als nicht sonderlich hoch ein und möchten sich verständlicherweise nicht mit noch mehr Bürokratie auseinandersetzen. Im Durchschnitt fällt das Ergebnis im zweiten Anlauf jedoch in den meisten Fällen positiv aus, besonders dann, wenn Pflegebedürftige und Angehörige sich von erfahrenen Pflegeberatern unterstützen lassen.
Was Sie beim Widerspruch gegen den Pflegebescheid beachten müssen
Um Widerspruch gegen den Pflegebescheid der IKK einzulegen, reicht zunächst ein formloses Schreiben aus. „Formlos“ bedeutet in diesem Fall, dass die IKK kein spezielles Formular benötigt. Sie sollten dennoch darauf achten, dass das formlose Schreiben Informationen enthält, die es der Pflegeversicherung ermöglichen, Ihren Antrag auf Widerspruch richtig zuordnen zu können. Wir legen Ihnen ans Herzen, hierfür den Musterbrief von Dr. Weigl & Partner zu verwenden, den Sie kostenfrei als PDF herunterladen können. So stellen Sie sicher, dass der IKK alle notwendigen Informationen vorliegen und Ihr Antrag auf Widerspruch ohne Probleme bearbeitet werden kann.
Verpassen Sie nicht Eingangsfrist
Ab dem Datum, an dem der Bescheid ausgestellt wurde (Sie finden das Datum normalerweise im Pflegebescheid) haben genau einen Monat Zeit, um der IKK Ihren Antrag auf Widerspruch zukommen zu lassen. Wenn der Pflegebescheid zum Beispiel am 1.7.2020 ausgestellt wurde, muss der Antrag auf Widerspruch allerspätestens am 1.8.2020 bei der Pflegekasse eingegangen sein. Beachten Sie, dass hier nicht das Datum des Poststempels gilt, sondern das Datum, an dem Ihr Antrag auf Widerspruch von der IKK entgegengenommen wird. Der Antrag auf Widerspruch kann nicht per E-Mail oder telefonisch gestellt werden, sondern muss schriftlich per Post erfolgen. In einigen Fällen wird auch ein Fax akzeptiert.
Damit die Pflegekasse Ihren Antrag auf Widerspruch nicht direkt ablehnt, muss eine pflegefachliche Begründung vorliegen, die aufzeigt, in welchen Punkten das Pflegegutachten von der tatsächlichen Situation abweicht. Es muss deutlich hervorgehen, dass der Pflegebedürftige die Anforderungen an eine höhere Pflegestufe aus medizinischer Sicht eindeutig erfüllt. Ein unabhängiges Pflegegutachten kann Ihnen hier enorme Vorteile verschaffen. „Unabhängig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass dieses Gutachten nicht im Auftrag der Pflegeversicherung angefertigt wird, sondern von erfahrenen Pflegeberatern und Pflegeexperten.
Unabhängiges Gutachten von Dr. Weigl & Partner
Sobald Ihr Antrag auf Widerspruch und die pflegefachliche Begründung bei der Pflegeversicherung und dem MDK eingegangen sind, wird eine sogenannte Widerspruchsbegutachtung durchgeführt. Hier kann Ihnen ein unabhängiges Gutachten große Vorteile verschaffen, denn diese sind in der Regel detaillierter als die Gutachten des MDK. Im Gegensatz zum Gutachter des MDK haben unsere Mitarbeiter von Dr. Weigl & Partner keinen Zeitdruck. Da wir uns für das unabhängige Gutachten mehr Zeit nehmen können, ist die Situation während des Hausbesuchs auch etwas entspannter als es beim Hausbesuch des Gutachters des MDK der Fall ist.
Stressfrei und ohne Aufwand erfolgreich Widerspruch einlegen – Dr. Weigl & Partner machts möglich
Mit Dr. Weigl & Partner können Sie Ihre Chancen auf einen (höheren) Pflegegrad deutlich erhöhen. Wie wir bereits erwähnt haben, können wir Ihnen mit der pflegefachlichen Begründung weiterhelfen und mit einem ausführlichen und unabhängigen Gutachten dafür sorgen, dass alle notwendigen Dokumente und Nachweise vorliegen und die erneute Bewertung Ihrer Pflegesituation auf einem detaillierten und wahrheitsgemäßem Gutachten beruht.
Unser Leistungsangebot ist vielfältig und Sie können selbst entscheiden, wie unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner Sie unterstützen können. In einem ersten telefonischen Beratungsgespräch können wir mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten durchgehen. Dieses erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Da Sie jedoch nur einen Monat Zeit haben, um Widerspruch gegen den Pflegebescheid einzulegen, sollten Sie mit Ihrer Entscheidung nicht zu lange warten. An dieser Stelle lohnt es sich zu erwähnen, dass wir Ihnen unsere Leistungen ausschließlich im Erfolgsfall in Rechnung stellen, für Sie entsteht also kein Risiko.
Falls Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder direkt einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung vereinbaren möchten, melden Sie sich bei uns! Sie können uns entweder telefonisch oder über unser elektronisches Kontaktformular erreichen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich dazu, wie Sie einen Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen können.
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