Das Pflegeversicherungsgesetz und die Pflegegrade

In den 1990er Jahren nahm die Bedeutung von Pflegeheimen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu. Zur Finanzierung dieser Versorgungsleistungen wurde das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) geschaffen.

Das Pflegeversicherungsgesetz trat als Elftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) mit Wirkung zum 01.01.1995 in Kraft. Mehrere Änderungen sollten das Gesetz an die realen Bedingungen der täglichen Pflege anpassen. Pflegebedürftige müssen den Pflegegrad, der Voraussetzung für Pflegeleistungen ist, selbst beantragen.

Dabei unterstützt Sie das Team von Dr. Weigl & Partner professionell. Beinahe jeder dritte Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird abgelehnt oder es wird ein zu niedriger Pflegegrad vergeben. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Die Pflegegrade nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Mehrfach wurde das Pflegeversicherungsgesetz bereits modifiziert. Insbesondere zum 01. Januar 2017 haben sich deutliche Änderungen ergeben. An die Stelle der Pflegestufen treten nun die fünf Pflegegrade. Vor allem für Menschen, die an Demenz oder psychischen Leiden erkranken, wird die pflegerische Versorgung verbessert.

Das neue Gesetz bestimmt, wodurch sich die Einstufung in Pflegegrade ergibt und hat auch ein neues Begutachtungsverfahren festgelegt. Im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessments“ lautet die zentrale, zu prüfende Frage: Wie selbstständig ist eine pflegebedürftige Person und bei welchen Angelegenheiten benötigt sie Unterstützung?

Diese Herangehensweise ermöglicht – im Gegensatz zur bisherigen Begutachtung der Minutenpflege – eine individuellere Analyse der Situation. Anhand von sechs Modulen bewertet der Gutachter bei einem Termin vor Ort die Pflegebedürftigkeit. Die Punkte aus jedem Modul fließen jeweils mit einer unterschiedlichen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Dadurch wird bei der Einstufung nach dem neuen Pflegeversicherungsgesetz eine bessere Feinabstimmung der Leistungen auf die einzelne Person ermöglicht.

Zu den Pflegeleistungen

Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag

Wir empfehlen den betroffenen Familien, sich intensiv und sorgfältig auf den Pflegegrad-Antrag und vor allem auch auf den Termin mit dem Gutachter vorzubereiten.

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie jede pflegerische Unterstützung, die täglich nötig ist, dokumentieren.
  • Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, Arztbriefe oder Atteste. Sie helfen dem Gutachter bei der Einschätzung Ihrer Situation.
  • Notieren Sie sich im Vorfeld die wichtigsten Punkte, damit Sie bei der Begutachtung keine Aspekte vergessen.

Unsere Experten von Dr. Weigl & Partner haben bereits unzähligen Familien geholfen, den korrekten Pflegegrad zu erhalten. Denn wir sind davon überzeugt, dass jedem und jeder eine gute Pflege zusteht. Dafür kämpfen wir jeden Tag – kontaktieren Sie uns unverbindlich und lernen Sie unsere Arbeit kennen.

Module für die Einteilung der Pflegegrade – das neue Pflegeversicherungsgesetz

Folgende Module werden bei jedem Termin mit dem Gutachter in die Betrachtung einbezogen:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakt.

Die Gewichtung der Module ist für die Bewertung besonders wichtig, denn es ist gesetzlich festgelegt, welche Einschränkungen eine besondere Berücksichtigung erhalten. Die höchste Gewichtung sieht das Gesetz bei Einschränkungen zu Modul 4, der Selbstversorgung, vor. Darunter versteht der Gesetzgeber hauptsächlich die Grundversorgung der körperlichen Bedürfnisse, wie Nahrungsaufnahme, Toilettengang und die tägliche Körperhygiene.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeversicherungsgesetz oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Das Modul 4 wird nach aktueller Lage mit vierzig Prozent bei der Berechnung der Pflegegrade berücksichtigt. Mit zwanzig Prozent geht nach dem Gesetz das Modul 5 in die Bewertung ein. Dieses betrifft die medizinische Versorgung des pflegebedürftigen Menschen mit Arztbesuchen, Therapien, Medikamenten, diätetischen Maßnahmen und anderen Anwendungen.

Die Zusammenfassung der Punktebewertung erfolgt in einem Bericht des Gutachters, das Ergebnis leitet dieser mit einem Bescheid nach dem Pflegegesetz schriftlich an den Antragsteller weiter. Die Festsetzung erfolgt dann in fünf Pflegegraden, wobei im Pflegeversicherungsgesetz genau festgelegt ist, welche Leistungen für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehen sind.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder Ihren Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!