Pflegegrad Widerspruch Parkinson
Die Nervenerkrankung Parkinson erfordert – vor allem im fortgeschrittenen Krankheitsstadium – eine intensive Pflege, die sowohl für den Pflegebedürftigen als auch den Pflegenden herausfordernd sein kann. Trotzdem werden viele Pflegegradanträge bei Parkinson abgelehnt. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Widerspruch!
- Abgelehnter Pflegegrad bei Parkinson – wie kommt es dazu?
- Was tun, wenn der Pflegegrad Antrag bei Parkinson abgelehnt wird?
- Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Parkinson einlegen
- So begründen Sie Ihren Widerspruch bei Parkinson
- Professionelle Hilfe beim Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Parkinson
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Widerspruch bei Parkinson oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Wer an Parkinson leidet, hat es mit einer Krankheit zu tun, die bislang unheilbar ist. Weil die Symptome im Verlauf der Erkrankung zunehmen, müssen Pflegepersonen vor allem in späteren Krankheitsstadien starken Herausforderungen begegnen. In der Regel tritt die Erkrankung ab dem 50. Lebensjahr ein; prominente Fälle wie der von Michael J. Fox, der mit 30 Jahren an Parkinson erkrankte, zeigen jedoch, dass in Ausnahmefällen auch Jüngere betroffen sein können.
Die Krankheit stellt hohe Anforderungen sowohl an den Betroffenen als auch an dessen Umfeld. Vor allem im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung ist in der Regel von einer Pflegebedürftigkeit auszugehen; Pflege und Betreuung werden oft von Privatpersonen aus dem familiären Umfeld übernommen, häufig kommt außerdem ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz. Obwohl die medizinische Forschung Fortschritte macht, gilt die Erkrankung als unheilbar – gestützt durch Medikamente und Therapien können die Betroffenen, unterstützt durch eine Pflegeperson, zwar noch relativ lange ein eigenständiges Leben führen. Ab einem bestimmten Krankheitsstadium jedoch sind die Betroffenen auf Hilfe angewiesen – dann können sie ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen.
Abgelehnter Pflegegrad bei Parkinson – wie es dazu kommt
Die Parkinson’sche Krankheit kann sich, je nachdem wann sie erstmalig auftritt und welchen Verlauf sie nimmt, sehr unterschiedlich ausprägen. Dies kann sich von einem leichten Zittern in den äußeren Gliedmaßen bis zur völligen Abhängigkeit von einer Pflegeperson erstrecken. Wird ein Pflegegrad beantragt, ist für die Pflegeversicherung der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend. Überprüft wird dieser durch ein Pflegegutachten, welches die Versicherung beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder einer Begutachtungsgesellschaft für Privatversicherte in Auftrag gibt.
Stellt ein Parkinson-Patient schon in einem frühen Krankheitsstadium einen Pflegegradantrag, kommt es häufig vor, dass der Pflegegrad abgelehnt wird. Vor allem in frühen Stadien der Erkrankung ist es für einen Gutachter nicht leicht, in dem kurzen Zeitfenster der Begutachtung die Pflegesituation korrekt einzuschätzen: Wirkt der Pflegebedürftige an diesem Tag beispielsweise besonders fit oder bemüht er sich um einen gesunden Eindruck, weil er sich für seine Erkrankung schämt, kommt es oft zu einer Fehleinschätzung.
Wie Sie mit einem Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegrad bei Parkinson vorgehen, verraten wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.
Was tun, wenn der Pflegegrad Antrag bei Parkinson abgelehnt wird?
Ein Pflegegrad bedeutet für viele Betroffene, die an Parkinson leiden, eine finanzielle Erleichterung: Mit den monatlichen Beihilfen, die die Pflegekasse zur Verfügung stellt, können z. B. krankheitsbedingte Pflegekosten aufgefangen oder eine Hilfe für Dienstleistungen im Haushalt bezahlt werden. Die Ablehnung Ihres Pflegegradantrags muss jedoch nicht heißen, dass Sie auf diese Unterstützung verzichten müssen.
Ist Ihr Pflegegradantrag nämlich berechtigt, steht die Pflegeversicherung in der Pflicht, Ihnen einen Pflegegrad sowie die entsprechenden Leistungen zuzuerkennen. Wenn also davon auszugehen ist, dass tatsächlich ein Pflegebedarf besteht, sollten Sie die Ablehnung nicht einfach hinnehmen. Mit einem Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid können Sie bei Parkinson in vielen Fällen doch noch die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen der Pflegegradantrag berechtigt abgelehnt wird. Dies ist z. B. in frühen Krankheitsstadien der Fall, wenn die Erkrankung bereits ihre Symptome zeigt, diese aber noch nicht zu einer Einschränkung des alltäglichen Lebens führen. Ist der Betroffene trotz seiner Diagnose nämlich noch fähig, ein eigenständiges Leben zu führen, gewährt die Pflegeversicherung in aller Regel auch noch keinen Pflegegrad und somit auch keine Pflegeleistungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, können Sie sich mit einem Gegengutachten eine zweite Meinung einholen. Wir bei Dr. Weigl und Partner erstellen ein solches Gutachten in vielen Fällen, in denen unklar ist, ob sich ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegeversicherung lohnt.
Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Parkinson einlegen
Das Recht auf einen Widerspruch ist gesetzlich festgelegt. Innerhalb einer allgemeingültigen Frist hat jeder Antragsteller das Recht, Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid seiner Versicherung einzulegen. Diese Frist beträgt in der Regel einen Monat und ist dem Ablehnungsbescheid zu entnehmen. Sobald Sie Widerspruch einlegen, ist die Pflegeversicherung verpflichtet, sich Ihren Antrag noch einmal vorzunehmen und ein erneutes Pflegegutachten in Auftrag zu geben, um Ihren Fall ein weiteres Mal zu prüfen.
Aufwendig oder kompliziert ist ein Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Parkinson nicht. Damit die Pflegeversicherung ein erneutes Prüfverfahren einleitet, müssen Sie zunächst nichts weiter tun, als ein Widerspruchsschreiben zu verfassen und dieses an die zuständige Abteilung Ihrer Pflegekasse zu schicken. Es handelt sich hierbei – wie schon beim Pflegegradantrag – um ein formloses Schreiben, das folgende Informationen beinhalten sollte:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- die Versichertennummer des Antragstellers
- die Vorgangsnummer, die auf dem Pflegegradbescheid vermerkt ist – hiermit kann der Widerspruch direkt zugeordnet werden
- eine Formulierung, dass Widerspruch eingelegt und die Begründung zum Widerspruch nachgereicht wird
- die Bitte um Zusendung des Pflegegutachtens (sofern dieses nicht mit dem Ablehnungsbescheid mitgeschickt wurde)
- die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers (oder eines gesetzlichen Vertreters)
Verläuft der Widerspruch erfolgreich, erhalten Sie bei Parkinson die Pflegeleistungen, die Ihrem Pflegebedarf entsprechen – und zwar rückwirkend ab dem Tag Ihrer ersten Antragstellung. Auch wenn sich das Verfahren durch die erneute Prüfung und ein weiteres Pflegegutachten in die Länge zieht, kann es sich also lohnen, Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzulegen.
Nachdem Sie Ihren Widerspruch eingereicht haben, wird die Pflegeversicherung ein erneutes Pflegegutachten in Auftrag geben. Auf diesen Termin sollten Sie sich gut vorbereiten. Zuvor allerdings müssen Sie noch eine Begründung für Ihren Widerspruch verfassen und diesen ebenfalls bei der Pflegeversicherung einreichen.
So begründen Sie Ihren Widerspruch bei Parkinson
Zusätzlich zum Widerspruch selbst ist es notwendig, eine fachliche Begründung für diesen zu verfassen. Mit dieser zeigen Sie der Pflegeversicherung in detaillierten Punkten auf, warum die Einschätzung des ersten Pflegegutachtens nicht korrekt gewesen ist. Anhand des Gutachtens, welches Ihnen vorliegt, nehmen Sie Punkt für Punkt Stellung und zeigen auf, an welchen Stellen das Gutachten nicht mit der tatsächlichen Pflegesituation übereinstimmt. Als Grundlage für Ihre Begründung können Sie ein Pflegetagebuch heranziehen – hier halten Sie detailliert fest, welche Pflegemaßnahmen im Alltag durchgeführt werden, wie oft diese durchgeführt werden und wie viel Zeit dafür benötigt wird.
Sollten Sie im Vorfeld noch kein Pflegetagebuch geführt haben, können Sie während der Widerspruchsfrist eines anlegen. Spätestens im Begutachtungsgespräch wird dieses ein wichtiges Dokument sein, mit dem Sie den Pflegebedarf stichhaltig untermauern können. Haben Sie nicht mehr genug Zeit für ein Pflegetagebuch oder trauen Sie sich nicht zu, Ihre Beobachtungen im Pflegealltag vor dem Gutachter zu verteidigen, können Sie mit einem Gegengutachten ein professionelles Dokument erstellen lassen, das den tatsächlichen Pflegeaufwand unter Beweis stellt.
Professionelle Hilfe beim Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Parkinson
Mit einer professionellen Beratung oder einem Gegengutachten fühlen sich viele Betroffene sicherer, wenn sie Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einlegen. Als unabhängige Partei stehen wir von Dr. Weigl und Partner Ihnen bei jedem Schritt des Widerspruchsverfahrens zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen durchzusetzen.
Als erfahrene Pflegeberater kennen wir uns mit den Hürden, die bei der Kommunikation mit der Pflegeversicherung entstehen können, bestens aus. Um Ihnen bestmöglich unter die Arme greifen zu können, analysieren wir jeden Fall individuell und richten unsere Beratung auf die Bedürfnisse und Fragen der Betroffenen aus. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Widerspruch zu formulieren und gehen verfassen gemeinsam mit Ihnen eine fachliche Begründung für den Widerspruch. Darüber hinaus begleiten wir Sie, wenn Sie dies wünschen, zu Ihren Terminen mit der Pflegeversicherung und stehen Ihnen auch während der erneuten Begutachtung durch einen Pflegegutachter zur Seite.
Vertrauen Sie der professionellen Unterstützung von Dr. Weigl und Partner und setzen Sie Ihre Ansprüche auf einen Pflegegrad bei Parkinson schnellstmöglich durch. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Widerspruch!