Antrag auf Pflegegrad bzw. Pflegeleistungen

Pflege kann aus den unterschiedlichsten Gründen notwendig werden – nach einem Unfall, einer Erkrankung oder aufgrund des hohen Alters. Um Pflegeleistungen zu erhalten, ist der Pflegegradantrag wichtige Voraussetzung. Viele Familien sind von den bürokratischen Hürden überfordert – das Team von Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Die Beratungen im Vorfeld

Bevor Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen, müssen Sie einige Punkte klären. Besprechen Sie sich mit Ihren Angehörigen und lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt beraten. Ohnehin werden ärztliche Atteste und Befunde bei der Prüfung des Antrags hinzugezogen. Doch vor allem ist der Arzt ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es darum geht, die bestmögliche Pflegeart für den konkreten Fall herauszufinden.

  • Welche Art der Pflege ist optimal für Sie?
  • Gibt es Angehörige, die bereit und zeitlich in der Lage sind, sich der Pflege einer kranken Person zu widmen?
  • Soll ein Pflegedienst hinzugezogen werden?
  • Oder ist gar die Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich?
Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Diese Fragen müssen im Vorfeld der Antragstellung im Familienkreis besprochen werden, denn daran hängen Entscheidungen, die nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch dessen Angehörige betreffen. Besonders die Ernennung einer Pflegeperson kann das Leben der ganzen Familie verändern. Eine solche Entscheidung will sorgfältig bedacht sein.

Nachdem Sie den Pflegeantrag bzw. den Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, müssen Sie mit einer akribischen Prüfung rechnen. Fast jeder dritte Pflegegrad-Antrag wird abgelehnt oder es wird ein zu geringer Pflegegrad vergeben. Das ist äußerst ärgerlich, denn vom konkreten Pflegegrad hängen die Leistungen ab, die Sie erhalten. Unser Anspruch ist es, dass jeder und jede die Pflege erhält, die ihm und ihr zusteht. Denn gute Pflege ist ein Menschenrecht, dafür kämpfen wir täglich.

Dr. Weigl & Partner hat ein dreistufiges System entwickelt, um Sie optimal bei Ihrem Pflegegrad-Antrag zu unterstützen. Auch bei allen anderen Fragen, zum Beispiel bei der Wahl des richtigen Pflegeheims, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Rufen Sie uns unverbindlich an, die 30-minütige Erstberatung ist kostenfrei.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Das Antragsformular

Wenn alle Detailfragen geklärt sind, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag auf Leistungen stellen.

  • Die Pflegeversicherung ist in der Regel an Ihre Krankenversicherung angegliedert.
  • Wichtig ist das Datum der Antragstellung: Eine Leistung wird grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Doch als Zeitpunkt der Antragstellung wird nicht die Abgabe des ausgefüllten Antrags angenommen, sondern schon die erste Kontaktaufnahme mit der Pflegeversicherung, bei der über die Pflegebedürftigkeit eines bestimmten Antragstellers informiert und ein Antragsformular angefordert wird.
  • Der Pflegegrad-Antrag kann formlos, telefonisch oder per Brief, erfolgen. Wir empfehlen Ihnen den schriftlichen Weg, damit Sie einen Nachweis.
  • Angehörige dürfen beim Ausfüllen des Antragsformulars zwar helfen, aber unterschreiben muss es der Antragsteller selbst. Ist er dazu nicht in der Lage, etwa aufgrund einer demenziellen Erkrankung, so muss eine Betreuung beantragt und ein Bevollmächtigter ernannt werden, der zur Unterschrift berechtigt ist.
  • Sie sollten alle Fragen korrekt und vollständig beantworten. Können Sie zu einigen Punkten keine Angaben machen, lassen Sie diese offen. Falsche Angaben können zur Ablehnung des Pflegegrad-Antrags führen.
  • Wir empfehlen Ihnen, den Pflegegrad-Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder via Fax an die Pflegeversicherung zu senden.

Gibt es Fragen oder Unklarheiten beim Ausfüllen des Pflegeantrags, helfen Ihnen unsere Experten kompetent weiter. Unzählige Pflegegrad-Anträge wurden von unserem Team bereits zum Erfolg geführt. Auch online finden sich viele Informationen und Hinweise.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Die Prüfung des Pflegegrad-Antrags: der Termin mit dem Gutachter

Die Bearbeitung des Pflegeantrags kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung beauftragt bei gesetzlich Versicherten einen Gutachter des MDK, dabei handelt es sich um den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, oder einen Experten der MEDICPROOF GmbH (bei Antragstellern, die privat versichert sind), die Pflegesituation individuell zu prüfen.

  • Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und überzeugt sich von der aktuellen Wohn- und Pflegesituation.
  • Der Termin mit dem Gutachter ist sehr wichtig, von dem Ergebnis hängt die Einstufung in den Pflegegrad ab.
  • Pflegende Angehörige sollten auf den Begutachtungstermin schon bei der Antragstellung vorbereitet sein. Das Führen eines Pflegetagebuchs beispielsweise erleichtert die Beantwortung der zahlreichen Fragen, die der Gutachter stellt.
  • Seit 2017 gilt das sogenannte Neue Begutachtungsassessment, NBA. In sechs Modulen werden Punkte vergeben, um den Pflegebedarf einzuschätzen.
  • Zentral soll durch den Begutachtungstermins die Frage geklärt werden, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad und Pflegeleistungen oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Die Ermittlungen des Gutachters sind die Grundlage für die Festlegung des Pflegegrades und damit auch für den Pflegebescheid, der schließlich von der Pflegekasse erteilt wird. Erhalten Sie nicht den gewünschten Pflegegrad, können Sie gegen diesen Entscheid Widerspruch einlegen.

Wird dieser Widerspruch auch abgelehnt, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht. Die Situation des Pflegebedürftigen wird überdies in regelmäßigen Abständen durch die Pflegeversicherung kontrolliert.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder Ihren Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!