Widerspruch gegen das Pflegegrad Gutachten – so widersprechen Sie der Begutachtung des MDK

Pflegebedürftige Personen haben vom Gesetz her Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Um diese beziehen zu können, ist es jedoch erforderlich, dass Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen.

Für die Bewilligung des Antrags begutachtet ein Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) die Pflegebedürftigkeit der Betroffenen und schätzt den Pflegebedarf ein. In der Theorie klingt es einfach, in der Praxis werden den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen jedoch oftmals Steine in den Weg gelegt, indem der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird. Ungefähr jeder dritte Erstantrag wird zunächst abgelehnt und den Pflegebedürftigen somit die Leistungen der Pflegeversicherung verwehrt.

Viele Betroffene scheuen den Widerspruch und nehmen die Entscheidung der Pflegeversicherung hin. Nicht nur aus finanzieller Sicht sollten Sie jedoch einen Widerspruch in jedem Fall in Betracht ziehen. Die Gründe für eine Ablehnung des Antrags sind äußerst vielfältig und müssen nicht unbedingt bedeuten, dass das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit gegen die Bewilligung eines Pflegegrades spricht.

In vielen Fällen ist der Widerspruch erfolgreich und nach einer wiederholten Begutachtung wird der Pflegegrad trotz vorheriger Ablehnung doch noch bewilligt. Lassen Sie sich daher nicht von einer Ablehnung entmutigen und nutzen Sie die Möglichkeit des Widerspruchs. Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir beraten Sie gerne diesbezüglich.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Widerspruch Pflegegrad Gutachten – so widersprechen Sie der Beurteilung

Wenn der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt wurde, können Sie nach Erhalt innerhalb von vier Wochen Widerspruch dagegen einlegen. Auch wenn die Frist zunächst ausreichend erscheint, sollten Sie frühestmöglich mit der Ausarbeitung und Formulierung des Widerspruchs beginnen. Gehen Sie hierbei wie folgt vor:

  1. Lesen Sie sich das Gutachten durch

Um den Widerspruch überzeugend darlegen zu können, sollten Sie ganz genau wissen, was im Gutachten aufgeführt ist. Sollten Sie Abweichungen zum tatsächlichen Pflegebedarf feststellen, dann halten Sie diese Punkte als Notiz fest. Hierbei erweist es sich auch als wesentlicher Vorteil, wenn Sie ein Pflegetagebuch führen. So erkennen Sie sofort, wo die Beurteilung des Gutachters von Ihren Aufzeichnungen abweicht.

Das Pflegetagebuch sollten Sie in jedem Fall weiterführen, denn bei einer erneuten Begutachtung können Sie anhand Ihrer Aufzeichnungen den tatsächlichen Pflegebedarf damit umso besser verdeutlichen. Achten Sie bei der Prüfung des Gutachtens auch darauf, ob der Grad der Selbstständigkeit korrekt berechnet wurde und die Punkte am Ende richtig addiert worden sind. Unter Umständen liegt lediglich ein Fehler vor, der das Endergebnis jedoch am Ende maßgeblich verfälscht hat.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen
  1. Lassen Sie sich alle aktuellen Arztberichte aushändigen

Fordern Sie nach Erhalt der Ablehnung alle aktuellen Arztberichte an und legen Sie diese dem Widerspruch bei, wenn diese bei der Begutachtung nicht berücksichtigt wurden. Auf diese Weise können Sie den tatsächlichen Gesundheitszustand belegen und sind nicht nur auf die Beurteilung durch den Gutachter angewiesen.

  1. Holen Sie sich fachliche Beratung

Da in der Regel die Erstanträge abgelehnt werden, fehlt den Betroffenen oftmals die Erfahrung in Bezug auf den Widerspruch. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn Sie einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite haben, der Ihnen bei sämtlichen noch offenen Fragen weiterhilft.

Unsere Pflegeexperten sind nicht nur auf die Beantragung des Pflegegrads spezialisiert, sondern können Ihnen auch bei Ihrem Widerspruch gegen das Gutachten des MDK behilflich sein. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und unterstützen Sie bei jedem Schritt.

  1. Senden Sie den Widerspruch schriftlich per Einschreiben

Da der Widerspruch innerhalb von vier Wochen eingereicht werden muss, sollten Sie diesen unbedingt per Einschreiben an die Pflegeversicherung schicken. Anhand des Beleges können Sie im Notfall nachweisen, dass der Widerspruch fristgerecht erfolgte.

Zu den Pflegeleistungen

Die Gründe, weshalb ein Antrag abgelehnt wurde

Wenn die Ablehnung vorliegt, stellt sich natürlich zuerst die Frage, warum der Antrag abgelehnt wurde, wenn die Pflegebedürftigkeit doch besteht. Die Gründe der Ablehnung unterscheiden sich selbstverständlich von Fall zu Fall, allerdings sollten Sie bedenken, dass die Begutachtung lediglich eine Momentaufnahme der Pflegesituation darstellt.

War der Betroffene zum Beispiel am Tag des Besuchs in besonders guter Verfassung, kann dies das Bild des Pflegebedarfs verfälschen. Außerdem wird die Pflegebedürftigkeit oftmals nicht in ausreichendem Maß dargestellt oder sogar verharmlost.

Des Weiteren kann auch der Gutachter ein Detail übersehen, das für die Bewilligung des Pflegegrades jedoch von Bedeutung gewesen wäre. Lassen Sie sich von einer Ablehnung daher nicht entmutigen und legen Sie Widerspruch gegen die Beurteilung ein.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Gutachten oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Widerspruch Pflegegrad Gutachten – vertrauen Sie auf die Kompetenz unserer Experten

Die Ablehnung des Antrags löst bei den Betroffenen zunächst Unsicherheit aus und es kommt die Frage auf, wie der Pflegebedarf ohne die Leistungen der Pflegeversicherung gewährleistet werden soll. Vor allem, wenn der Pflegegrad aus finanzieller Sicht von großer Bedeutung ist, hat die Antragsablehnung weitreichende Folgen für die Betroffenen.

Wenden Sie sich für den Widerspruch beim Pflegegrad an unsere Pflegeexperten und vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, die wir in diesem Bereich sammeln konnten. Mehr als 90 Prozent der Anträge werden mithilfe unseres Teams erfolgreich bewilligt.

Unabhängig davon, ob Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen möchten, Ihren Pflegegrad erhöhen möchten oder Widerspruch gegen die Beurteilung des Gutachters einlegen wollen, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Antragstellung.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!