Pflegegrad Widerspruch oder Neuantrag

Wenn die Pflegeversicherung Ihren Antrag auf einen Pflegegrad ablehnt oder die Leistungen zu niedrig ausfallen, können Sie entweder Widerspruch einlegen oder einen Neuantrag stellen. Beide Verfahren haben jedoch Vor- und Nachteile.

Nicht immer geht ein Pflegegradantrag problemlos vonstatten: In vielen Fällen lehnt die Pflegeversicherung den Antrag eines Versicherungsnehmers zunächst ab, vor allem, wenn der Pflegebedarf vergleichsweise niedrig ausfällt. Auch kommt es häufig vor, dass zwar eine Bewilligung eines Pflegegrads erfolgt, dieser jedoch niedriger eingestuft wird, als der tatsächlichen Pflegesituation angemessen wäre.

Weil die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung dann entweder zu gering ausfallen oder schlichtweg gar nicht vorhanden sind, suchen betroffene Versicherungsnehmer nach Wegen, ihren Anspruch auf Pflegeleistungen doch noch durchsetzen zu können. Das wichtigste Ziel ist dabei zunächst, überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten – denn auch der niedrigste Pflegegrad (Pflegegrad 1) kommt immerhin einer Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gleich.

Um nach einer Ablehnung doch noch einen Pflegegrad zu erhalten, können Sie Widerspruch einlegen oder einen Neuantrag stellen – wir informieren Sie über die Vor- und Nachteile und wägen gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Ansprüche ab.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Pflegegrad abgelehnt – Widerspruch oder Neuantrag?

Die Ablehnung ihres Antrags auf Pflegebedürftigkeit erfüllt viele Betroffene zunächst mit Besorgnis. Sie haben Angst, nun überhaupt keine Pflegeleistungen mehr zu erhalten – auch wenn es ihnen gesundheitlich schlechter geht. Tatsächlich ist eine Pflegegradablehnung zwar unangenehm, aber nicht unumstößlich:

Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit, sofern ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht und nachgewiesen werden kann, diesen auch durchzusetzen. Dafür sind jedoch Anträge und Widersprüche notwendig, die oftmals umständlich sein können und die Betroffenen viel Zeit und Mühe kosten.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es sich lohnen kann, diese Zeit zu investieren: Mit einem Neuantrag oder einem Widerspruch erhalten viele Pflegebedürftige im zweiten Versuch schließlich doch einen Pflegegrad und damit auch die Pflegeleistungen, die ihnen zustehen. Weil aber die meisten Betroffenen gar nicht wissen, ob ein Widerspruch oder ein Neuantrag der bessere Weg ist, verzichten sie von vornherein auf die Möglichkeit, ihren Anspruch doch noch zeitnah durchzusetzen.

Und tatsächlich ist es gar nicht so einfach zu entscheiden, ob sich ein Widerspruch lohnt oder ein Neuantrag angeraten ist: Ein Widerspruch bietet zwar höhere Erfolgschancen, ist aber langwierig und schwierig durchzuführen.

Einfacher erscheint dagegen der Neuantrag, der ebenfalls eine erneute Prüfung der Pflegebedürftigkeit auslöst. Leider gehen durch einen Neuantrag aber die rückwirkenden Ansprüche auf Pflegeleistungen, die ein Pflegebedürftiger theoretisch gehabt hätte, verloren.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Bei abgelehntem Pflegegrad Widerspruch einlegen

Dass ein Pflegegradantrag abgelehnt wird, ist leider keine Seltenheit. Obwohl viele Anträge ungerechtfertigt abgelehnt werden, setzen sich nur rund 7 Prozent der Betroffenen zur Wehr und versuchen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Von den Pflegeversicherungen wird jedoch oft dazu geraten, anstelle eines Widerspruchs lieber einen Neuantrag zu stellen.

Sinnlos ist ein Widerspruch zwar nicht, leider aber im Vergleich zu einem Neuantrag recht kompliziert und an kurze Fristen gebunden. Viele Antragsteller wissen nicht, dass sie mit einem Neuantrag jegliche rückwirkenden Ansprüche verlieren – selbst wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass die Ansprüche tatsächlich gerechtfertigt gewesen wären. Rückwirkende Zahlungen erhalten dagegen nur abgelehnte Antragsteller, die sich mit einem Widerspruch zur Wehr setzen und nach erneuter Prüfung Recht bekommen.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Wie aber geht ein Widerspruch überhaupt vonstatten?

  • Der Widerspruch muss fristgerecht erfolgen. Dafür haben Sie nach Zugang des Ablehnungsschreibens vier Wochen Zeit.
  • Sie legen mit Hilfe unserer Musterbrief für den Widerspruch oder mit einem formlosen Schreiben Widerspruch bei der Pflegekasse ein.
  • Ihr Widerspruch wird fristgerecht bei der Pflegeversicherung angenommen und verarbeitet.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Pflegekasse, dass Ihr Widerspruch eingegangen ist.
  • Die Pflegeversicherung teilt Ihnen einen Termin für eine Wiederholungsbegutachtung mit.
  • Zur Vorbereitung auf den Gutachtertermin können Sie sich von professionellen Pflegeexperten beraten lassen.
  • Ein neuer Gutachter ermittelt den Pflegebedarf. Es darf jedoch nicht derselbe Gutachter wie beim vorhergegangenen Pflegegradantrag sein.
  • Die Pflegeversicherung erhält innerhalb eines Tages nach dem Gutachtertermin das Widerspruchsgutachten.

Wenn der Pflegeversicherung das neue Gutachten vorliegt, erstellt sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Wurde im neuen Gutachten festgestellt, dass tatsächlich ein (höherer) Pflegebedarf vorliegt, bewilligt die Pflegeversicherung einen gerechtfertigten Pflegegrad.

Diese Bewilligung erfolgt rückwirkend: Der Versicherungsnehmer erhält also auch für die Monate, die zwischen seinem Erstantrag und der Bewilligung vergangen sind, die entsprechenden Pflegeleistungen.

Zum online Pflegegradrechner

Bei abgelehntem Pflegegrad Neuantrag stellen

Einfacher und zielführender als ein Widerspruch wird von den Pflegeversicherungen oft der Neuantrag hingestellt. Die Entscheidung zwischen einem Pflegegrad-Widerspruch oder -Neuantrag zugunsten des Neuantrags birgt jedoch mehrere Nachteile, die sich entscheidend auf die Pflegeleistungen auswirken:

  • Pflegebedürftige müssen 6 Monate warten, bevor sie einen Neuantrag stellen können. In diesem Zeitraum müssen sie auf professionelle Pflege verzichten oder diese aus eigenen Mitteln finanzieren.
  • Bei einem Neuantrag verfällt eventuell rückwirkender Anspruch auf frühere Pflegeleistungen, die aus dem abgelehnten Pflegegradantrag resultieren.
  • Die Pflegebegutachtung wird meist von demselben Gutachter durchgeführt wie beim Erstantrag. Es wird also keine Zweitmeinung eingeholt.

Abgesehen davon ist der Ablauf des Neuantrags im Vergleich zu einem Widerspruch ähnlich. Auch hier müssen Sie einen formlosen Antrag einreichen, einen Termin für ein Pflegegutachten vereinbaren und das Gutachten sowie den Pflegegradbescheid der Pflegeversicherung abwarten.

Weil aber derselbe Gutachter in der Regel keine neuen Erkenntnisse aus einer Zweitbegutachtung erzielt, werden Neuanträge oftmals erneut abgelehnt – für die Betroffenen umso schlimmer, da sie nun erst recht davon ausgehen, niemals einen Pflegegrad zu erhalten.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Mit professioneller Beratung zum richtigen Pflegegrad

Mit einem Neuantrag oder einem Widerspruch einen Pflegegrad zu erhalten, ist jedoch keineswegs chancenlos. Wichtig ist, dass Sie mit Ihren Sorgen nicht alleine sind: Rund jeder dritte Erstantrag auf einen Pflegegrad wird in Deutschland erst einmal abgelehnt.

Um sich bestmöglich auf die erneute Begutachtung vorzubereiten, sollten Sie nicht davor zurückschrecken, eine professionelle Beratung wahrzunehmen: Wir von Dr. Weigl & Partner erleben Tag für Tag mit, aus welch banalen Gründen Pflegegradanträge abgelehnt werden – und durch einen erfolgreichen Widerspruch doch noch genehmigt werden.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Widerspruch oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Damit auch Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegeleistungen durchsetzen können, unterstützen unsere erfahrenen Pflegeexperten Sie bei der Vorbereitung von Widerspruch oder Neuantrag auf einen Pflegegrad. Gemeinsam mit Ihnen wägen wir Ihre Ansprüche und Chancen ab und erstellen bei Bedarf beispielsweise ein Vergleichsgutachten.

Auf diese Weise finden wir schnell heraus, ob sich in Ihrem individuellen Fall ein Pflegegrad Widerspruch lohnt – oder ob Sie mit einem Neuantrag größere Chancen auf einen Pflegegrad haben. Wenn Sie sich entschieden haben, ob Sie für Ihren Pflegegrad Widerspruch einlegen oder einen Neuantrag stellen möchten, begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei Widerspruch oder Neuantrag.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!