Pflegegrad Widerspruch bei COPD

Die Lungenkrankheit COPD ist nicht heilbar. Da sie chronisch verläuft, stellt sie sehr hohe Anforderungen an die Pflege. Trotzdem kann es sein, dass ein Pflegegradantrag abgelehnt wird. Mit einem Widerspruch bei COPD erhalten Sie in der Regel jedoch den Pflegegrad, der Ihnen zusteht.

Erkrankungen, insbesondere wenn sie chronisch sind, führen dazu, dass die betroffenen Personen sich nicht mehr eigenständig in ihrem Alltag zurechtfinden. So ist es auch bei COPD, einer nicht heilbaren Lungenerkrankung: Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto eingeschränkter sind die Betroffenen. Oftmals kommen Begleiterkrankungen hinzu, die die Alltagsgestaltung zusätzlich erschweren.

Um die Pflege und Versorgung eines COPD-Patienten einfacher und professioneller zu gestalten, können die Betroffenen oder ihre Angehörigen einen Pflegegrad beantragen. Die damit einhergehenden Pflegeleistungen unterstützen private Pflegepersonen aus dem Familienumfeld oder sorgen dafür, dass ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden kann. Auch ein Höherstufungsantrag kann, je nach Krankheitsstadium, wertvolle Leistungen der Pflegekasse freistellen. Wird der Pflegegradantrag bei COPD jedoch abgelehnt, sollte schnell ein Widerspruch geschrieben und eingereicht werden.

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Was ist COPD?

COPD ist die Abkürzung für „Chronic Obstructive Pulmonary Disease“ und beschreibt eine Lungenerkrankung, die chronisch verläuft. Weltweit zählt sie zu den häufigsten Erkrankungen, Tendenz steigend. Die Krankheit äußert sich durch eine Verengung der Atemwege, die aufgrund des chronischen Verlaufs dauerhaft entzündet sind. Für die Betroffenen ergeben sich Symptome, die sie im Alltag deutlich einschränken: Atemprobleme, starker Husten und ein Engegefühl im Brustkorb sind typisch für die Erkrankung. In späteren Krankheitsstadien sind viele Betroffene dauerhaft auf ein Beatmungsgerät angewiesen.

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Auswirkungen von COPD auf die Pflege

Die Betreuung und Versorgung eines COPD-Patienten stellt sowohl den Betroffenen als auch die Pflegeperson(en) vor Herausforderungen. Schon in frühen Stadien der Krankheit ist mit einem Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Fortbewegung zu rechnen. Durch Begleiterkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Osteoporose oder psychische Erkrankungen wird die Pflege oftmals zusätzlich erschwert.

Auch die Lebensqualität der Betroffenen wird durch die Erkrankung stark eingeschränkt. Die Verengung der Atemwege führt schon bei geringer Belastung zu Atemnot; häufig ist der dauerhafte Einsatz eines Sauerstoffgerätes notwendig. Die Einschränkung der Luftzufuhr wiederum führt zu einer Beeinträchtigung der körperlichen und mentalen Beweglichkeit: Je schlechter der Pflegebedürftige sich ohne Einschränkungen bewegen kann, desto weniger nimmt er auch am sozialen Leben teil.

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Was tun, wenn der Pflegegrad bei COPD abgelehnt wird?

COPD zählt zu den besonders schweren Erkrankungen und kann, muss aber nicht, tödlich verlaufen. Aufgrund der starken Einschränkungen, die mit der Erkrankung einhergehen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Pflegeleistungen bewilligt werden. In vielen Fällen wird sogar ein hoher Pflegegrad vergeben.

Es kann jedoch, insbesondere in einem sehr frühen Krankheitsstadium, auch zu einer Ablehnung des Pflegegrads kommen. In anderen Fällen wird zwar ein Pflegegrad bewilligt, doch sind sich die Betroffenen unsicher, ob die Einstufung korrekt ist. Wird der Pflegegrad bei COPD abgelehnt oder erfolgt eine zu niedrige Einstufung, sollte Widerspruch bei der Pflegeversicherung eingelegt werden. Eine falsche Einstufung oder eine vollständige Ablehnung des Pflegegradantrags entstehen häufig dann, wenn im Gespräch mit dem Pflegegutachter, der von der Pflegeversicherung mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird, Aspekte der Krankheit oder der Pflegesituation nicht besprochen werden.

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Widerspruch gegen den Pflegegrad bei COPD einlegen

Mit einer Ablehnung des Pflegegradantrags bzw. einem zu niedrigen Pflegegrad müssen Sie sich nicht abfinden. Lässt sich der Pflegebedarf gegenüber der Pflegeversicherung nachweisen – und dies ist bei COPD in der Regel der Fall –, ist diese verpflichtet, einen Pflegegrad sowie die entsprechenden Pflegeleistungen zu gewähren.

Damit die Pflegebedürftigkeit nachträglich anerkannt werden kann, muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Pflegegradbescheids Widerspruch eingereicht werden. Wird diese Frist eingehalten, muss die Pflegeversicherung den Antrag auf Pflegeleistungen erneut prüfen.

Ein Widerspruch gegen den Pflegegrad bei COPD ist auch möglich, wenn ein Höherstufungsantrag gestellt wurde. Dieser Schritt ist aufgrund des chronischen Verlaufs oftmals nach einigen Monaten oder Jahren sowohl notwendig als auch sinnvoll. Von der Pflegeversicherung wird der Antrag auf Höherstufung jedoch nicht immer im ersten Begutachtungsverfahren akzeptiert.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Wie kann Widerspruch gegen den Pflegegrad bei COPD eingelegt werden?

Das Verfahren, Widerspruch bei der Pflegeversicherung einzulegen, ist weniger kompliziert als viele Betroffene glauben. Oftmals steht die Unwissenheit, was bei einem Widerspruch zu tun ist, jedoch im Vordergrund: Weil sie den Konflikt mit der Pflegekasse scheuen, akzeptieren viele Pflegebedürftige eine Ablehnung, anstatt sich auf ihr Recht auf Widerspruch zu beziehen.

Mit einem einfachen Schreiben kann der Widerspruch bereits eingeleitet werden. Eine besondere Form ist dafür nicht notwendig. Wichtig ist jedoch, dass die gesetzliche Frist von einem Monat eingehalten wird. Darüber hinaus müssen relevante Informationen wie die Vorgangsnummer sowie die Versichertennummer des Pflegebedürftigen angegeben werden. Ist der Antragsteller, d. h. der Pflegebedürftige, noch entscheidungsfähig, muss er das Schreiben zudem eigenhändig unterzeichnen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es aufgrund der Erkrankung einen gesetzlich anerkannten Vertreter gibt.

Mit dem Zugang des Widerspruchs erhält die Pflegeversicherung die Pflicht, den Fall zu bearbeiten. Sie kann einerseits nach Aktenlage entscheiden, andererseits aber auch einen neuen Begutachtungstermin sowie ein neuerliches Gutachten beauftragen. Gleichzeitig obliegt es den Antragsteller bzw. seinen Angehörigen, den Widerspruch fachlich zu begründen. Eine gut dokumentierte, nachvollziehbare Begründung kann dazu führen, dass ein neuer Begutachtungstermin gar nicht notwendig ist. Gibt die Pflegeversicherung Ihrem Widerspruch nämlich nach Aktenlage statt, kann dieser entfallen.

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Die Begründung des Widerspruchs bei COPD

Um das Widerspruchsverfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden, sollten Sie zeitnah nach der Einreichung des Widerspruchs damit beginnen, eine Begründung zu dem Widerspruch zu verfassen. Mit diesem weiteren Schreiben teilen Sie der Pflegeversicherung schriftlich und detailliert mit, aus welchen Gründen Sie den aktuellen Pflegegradbescheid nicht anerkennen. Dafür müssen Sie jedoch nachweisen, dass die tatsächliche Pflegesituation einen höheren Aufwand erfordert als das Pflegegutachten darstellt.

Die Grundlage Ihrer Widerspruchs-Begründung ist daher das Pflegegutachten. Haben Sie dieses nicht mit dem Pflegegradbescheid erhalten, sollten Sie dieses schon mit Ihrem ersten Schreiben anfordern. Denn erst, wenn Sie es vorliegen haben, können Sie im Detail nachvollziehen, an welchen Stellen die Einschätzung des Gutachters nicht korrekt gewesen ist. Indem Sie das Pflegegutachten Punkt für Punkt durchgehen und durch Ihre eigenen Notizen ergänzen, lässt sich schnell erkennen, ob das Pflegegutachten eine richtige oder falsche Einschätzung getroffen hat. Als Nachweis Ihrer persönlichen Einschätzung der Pflegesituation sollten Sie auf Nachfrage der Pflegeversicherung ein Pflegetagebuch vorlegen können. Dies ist ein Dokument, das Sie während der Pflege führen sollten, um Aussagen über den Pflegeaufwand treffen zu können.

Sollten Sie kein Pflegetagebuch geführt haben und nicht wissen, wie Sie bei der Begründung Ihres Widerspruchs vorgehen müssen, können Sie ein Gegengutachten erstellen lassen. Hierbei handelt es sich um ein professionelles Gutachten, das durch einen Pflegeberater oder Pflegeexperten ermittelt und verfasst wird. Dieses kann, ähnlich wie die Begründung durch ein Pflegetagebuch, dazu führen, dass Ihnen aufgrund des Widerspruchs gegen den Pflegegrad bei COPD doch noch der Pflegegrad zugesprochen wird, der Ihnen zusteht.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Widerspruch bei COPD oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Professionelle Hilfe beim Widerspruch gegen den Pflegegrad bei COPD

Das Verfassen einer Begründung zum Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid stellt für viele Betroffene eine große Hürde dar. Um Ihren Standpunkt gegenüber der Pflegeversicherung dennoch zu verteidigen und für die bestmöglichen Pflegeleistungen zu sorgen, können Sie sich in diesem Fall auch auf die professionelle Unterstützung durch eine Beratungsagentur berufen.

Ein erfahrener Pflegeberater kann die Pflegesituation schon nach wenigen Gesprächen in der Regel sehr gut einschätzen. Nach einer ausführlichen Analyse der Ursachen der Pflegebedürftigkeit (COPD) wird ein pflegefachliches Gegengutachten erstellt, welches dem Widerspruch zugrunde gelegt werden kann. Bei Dr. Weigl und Partner erhalten Sie über die Erstellung eines Gegengutachtens hinaus auch eine umfassende Beratung und Begleitung: Gerne beraten unsere Pflegeexperten Sie zu Ihren Möglichkeiten und der Durchführung eines Widerspruchs bei COPD. Sind Widerspruch und Begründung an die Pflegeversicherung geschickt worden, erfolgt eine intensive Vorbereitung auf ein eventuelles neues Begutachtungsverfahren. Auch bei diesem Termin begleiten unsere Pflegeberater Sie gerne.

Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen anstreben, weil Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen, oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!