Stellungnahme Widerspruch Pflegegrad – so widersprechen Sie dem Bescheid

Jährlich werden in Deutschland etwa eine Millionen Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt. Gleichzeitig wird jedoch nahezu jeder dritte Erstantrag zunächst abgelehnt oder zu niedrig eingestuft. Für die Betroffenen ist dies zunächst niederschmetternd, immerhin hängt oftmals vieles von der Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ab.

Dennoch sollten Sie, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde, nicht aufgeben und Widerspruch dagegen einlegen. Denn in vielen Fällen ist die Entscheidung nicht gerechtfertigt und sollte daher nicht ohne Weiteres hingenommen werden.

Im Rahmen der Umstellung im Jahr 2017 von den bis dahin geltenden Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade wurde es auch Menschen mit kognitiven beziehungsweise psychischen Beeinträchtigungen ermöglicht, die Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen. Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass somit mehr Menschen die Möglichkeit erhalten, Pflegegeld zu beziehen. Dennoch wird ein Drittel der Erstanträge zunächst abgelehnt. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie rund um den Widerspruch.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Stellungnahme Widerspruch Pflegegrad – widersprechen Sie der Entscheidung fristgerecht

Für die Betroffenen ist die Ablehnung des Antrages mit einer großen Enttäuschung verbunden. Sie sollten diese Entscheidung jedoch nicht einfach hinnehmen. Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass bei einer wiederholten Begutachtung der Pflegegrad nicht doch noch bewilligt wird. Ein Widerspruch ist in jedem Fall lohnenswert und oftmals von Erfolg gekrönt.

Vor allem wenn die Betroffenen auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind, um den Pflegebedarf decken zu können, sollten Sie die Möglichkeit des Widerspruchs in Betracht ziehen. Um die besten Chancen für eine Bewilligung zu haben, sollten Sie fristgerecht widersprechen und den Widerspruch begründen.

Wenn der Ablehnungsbescheid bei Ihnen eintrifft, können Sie innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch einreichen. Auf den ersten Blick erscheint dieser Zeitraum lang, doch muss gut überlegt sein, wie der Widerspruch begründet wird. Gerade beim Erstantrag fehlt jedoch die Erfahrung, um den Widerspruch überzeugend zu formulieren.

In diesem Fall kann es von Vorteil sein, wenn Sie fachkundige Unterstützung holen, die Ihnen bei der Erstellung des Widerspruchs behilflich ist. Schon allein aus finanzieller Sicht sollten Sie jedoch keine falsche Scheu an den Tag legen. Die Ablehnung des Antrages ist zwar zunächst ein Rückschritt. Betrachtet man jedoch, welche Leistungen Ihnen ohne Pflegegrad entgehen, zeigt es sich schnell, dass sich der Widerspruch immer lohnt.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Darauf sollten Sie bei der Stellungnahme Widerspruch Pflegegrad achten

Damit der Widerspruch erfolgreich ist, sollten die nächsten Schritte gut überlegt sein. Bevor Sie den Widerspruch formulieren und abschicken, sollten Sie daher die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist ausschlaggebend für die Ablehnung des Antrages. Aus diesem Grund sollten Sie das Gutachten ausführlich lesen und etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Pflegebedarf festhalten. Hierbei ist es von Vorteil, wenn Sie ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie notieren, in welchem Umfang die Pflege benötigt wird. Falls das Pflegegutachten nicht mit der Ablehnung zugesandt wurde, können Sie dieses bei der Pflegeversicherung anfordern.
  • Um die Pflegesituation möglichst realistisch darstellen zu können, sollten Sie das Pflegetagebuch auch nach der Ablehnung weiterführen. Achten Sie hierbei auf jedes noch so kleine Detail und jede Hilfestellung, die im Alltag gegeben werden muss. Am Ende können unter Umständen gerade die unwichtig erscheinenden Details über die Bewilligung des Antrages entscheiden.
  • Der Widerspruch kann nur von dem Betroffenen selbst oder von einer von diesem bevollmächtigten Person eingereicht werden. Senden Sie den Widerspruch in Schriftform per Einschreiben an die Pflegeversicherung. Auf diese Weise haben Sie einen Nachweis in der Hand, der im Zweifelsfall belegt, dass der Widerspruch fristgerecht erfolgte.
Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Mögliche Gründe für eine Ablehnung

Für die Begutachtung wendet der Vertreter des MDK ein vorgefertigtes Begutachtungsverfahren an, das die Selbstständigkeit der Betroffenen anhand verschiedener Module beurteilen soll. Der Besuch des MDK ist jedoch nur eine Momentaufnahme der Pflegesituation und bildet den Pflegebedarf nicht in dem Ausmaß ab, wie er im Alltag besteht. Auf diese Weise kann es rasch zu einer falschen Einschätzung durch den Gutachter kommen, die schlussendlich zu einer Ablehnung des Antrags führt.

Zudem neigen viele Menschen dazu, ihre Situation bei der Befragung besser darzustellen, als sie tatsächlich ist. Auch kann ein Fehler beim Gutachter vorliegen, der einen wichtigen Umstand übersehen hat, der jedoch für die Einstufung von Bedeutung gewesen wäre. Die Gründe, die für eine Ablehnung des Erstantrags sprechen, sind vielfältig und zeigen, dass sich ein Widerspruch durchaus lohnt, auch wenn er mit einem nicht von der Hand zu weisenden Mehraufwand verbunden ist.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Stellungnahme für den Pflegegrad-Widerspruch oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Wenden Sie sich für den Widerspruch an unsere Experten

Wenn die Ablehnung des Antrags eintrifft, besteht bei den Betroffenen oftmals Unsicherheit darüber, welche Möglichkeiten sie haben, um den Pflegegrad Antrag dennoch bewilligt zu bekommen. Mit einem fachkundigen und kompetenten Partner an Ihrer Seite können Sie Ihre Chancen auf Bewilligung des Pflegegrades erhöhen.

Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und wissen, worauf bei einem Pflegegrad Widerspruch geachtet werden muss, damit dieser erfolgreich ist. Das gilt nicht nur für den Erstantrag, sondern auch für den Fall, dass die Höherstufung der Pflegeleistung verweigert wurde. Legen Sie den Widerspruch in die Hände unserer Pflegeexperten und profitieren Sie von unserer Kompetenz.