Anspruch auf Pflegeleistungen – abhängig vom Pflegegrad

Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen jeden Monat Pflegeleistungen von ihrer Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen unterscheidet sich je nach Pflegegrad. Dr. Weigl & Partner hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen erfolgreich durchzusetzen.

Seit Anfang 2017 gelten die neuen Pflegegrade, die Pflegestufen wurden ersetzt. Die Pflegegrade regeln, welche Pflegeleistungen pflegebedürftige Versicherungsnehmer erhalten und wie hoch diese Leistungen ausfallen. Der Pflegebegriff wurde ebenfalls geändert, nun werden nicht nur körperliche Erkrankungen, sondern auch seelische oder geistige Einschränkungen in die Betrachtung einbezogen.

Mit der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftige, die sich nicht mehr selbst versorgen können, finanziell unterstützt werden. Mit monatlichen Leistungen sowie zahlreichen Zusatzleistungen soll der Pflege- und Betreuungsaufwand zumindest teilweise aufgefangen werden, um Pflegebedürftige und deren Angehörige zu entlasten. Dahinter steht aber viel Bürokratie, Anträge, Formulare und Behördengänge kommen auf die betroffenen Familien zu.

Dr. Weigl & Partner hat es sich zur Aufgabe gemacht, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hierbei kompetent zu unterstützen. Wir helfen Ihnen beim Pflegegrad-Antrag ebenso wie beim Widerspruch oder der Suche nach dem richtigen Pflegeheim. Unsere Experten sind deutschlandweit tätig und auch in Ihrer Nähe Ihr erfahrener Ansprechpartner.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Pflegeleistungen: gesetzliche Definition

Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist ein attestierter Pflegegrad. Im Rahmen der gesetzlichen Leistungen sollen somit Pflege- und Betreuungsleistungen von Angehörigen und professionellen Pflegekräften abgegolten werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Elften Sozialgesetzbuch geregelt.

  • Das Ziel der Pflegeversicherung besteht darin, pflegebedürftige Versicherungsnehmer zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung zu unterstützen.
  • Der Begriff „Pflegeleistungen“ umfasst sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung, die ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen kann.
  • Anspruch auf diese Leistungen haben Personen mit einer körperlichen Krankheit oder Behinderung, Menschen mit Demenz sowie Versicherungsnehmer mit einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung.
Zu den Pflegeleistungen
  • Ob ein Pflegegrad vergeben wird, wird individuell im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessments“ geprüft. Ein Gutachter besucht die Pflegebedürftigen vor Ort und macht sich ein detailliertes Bild von der Pflegesituation.
  • Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Pflegegrad und ist aufs Jahr bzw. auf den Monat begrenzt. Über diese finanziellen Leistungen hinaus haben Pflegebedürftige zudem Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel und andere Dinge, die den Alltag erleichtern können.

Dem Pflegegrad-Antrag kommt für den Anspruch auf Pflegeleistungen eine zentrale Rolle zu. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto höher sind auch die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Lassen Sie sich von uns professionell beraten – wir von Dr. Weigl & Partner wissen, worauf es bei einem erfolgreichen Pflegegrad-Antrag ankommt. Auch sind wir an Ihrer Seite, wenn der Termin mit dem Gutachter ansteht. Denn jeder Pflegegrad-Antrag wird individuell und vor Ort geprüft.

Übersicht: Welche Pflegeleistungen gibt es?

Versicherungsnehmer, die in die Pflegeversicherung einzahlen, haben, sobald sie einmal in einen der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft wurden, Anspruch auf verschiedene monatliche Leistungen sowie weitere Zuschüsse. Diese Zuschüsse werden je nach Bedarf vergeben.

  • Zu den monatlichen Leistungen, die die Pflegeversicherung direkt an den Pflegebedürftigen auszahlt, zählt das sogenannte Pflegegeld.
  • Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zu Hause gepflegt werden, erhalten eine monatliche Geldleistung, mit der sie den Aufwand der Pflegepersonen abgelten können. Das Pflegegeld wird ausschließlich dann gezahlt, wenn die Pflege zu Hause stattfindet und die Pflegeperson die Pflege nicht beruflich durchführt.
  • Übernimmt die tägliche Grundpflege ein professioneller Pflegedienst, gibt es von der Pflegeversicherung kein Pflegegeld, sondern sogenannte Pflegesachleistungen. Diese werden direkt mit dem zuständigen Pflegedienst abgerechnet.
  • Alternativ sind auch Kombinationsleistungen möglich, die zum Teil aus Pflegesachleistungen bestehen, dem Pflegebedürftigen aber auch noch Zugang zu einem anteiligen Pflegegeld gewähren. Wird das Kontingent der Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse den verbleibenden Anteil des Pflegegelds aus.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeleistungen oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

  • Ab dem 2. Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige zusätzliche Leistungen, wenn sie eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung in Anspruch nehmen möchten. Wird der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts betreut, entlastet das pflegende Angehörige, die neben der Pflege so beispielsweise ihrem Beruf nachgehen können.
  • Über diese Leistungen hinaus sieht die Pflegeversicherung weitere Pflegeleistungen vor. So erhält jeder Versicherungsnehmer mit einem anerkannten Pflegegrad ein monatliches Betreuungsgeld in Höhe von 125 Euro sowie Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro.
  • Weitere Leistungen können pro Jahr beantragt werden. Das betrifft z. B. die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Für jeweils bis zu 28 Tage im Jahr stehen 1.612 Euro zur Verfügung, wenn der pflegende Angehörige beispielsweise verreist oder selbst erkrankt ist (Verhinderungspflege) oder wenn nach einem Klinikaufenthalt für kurze Zeit ein erhöhter Pflegebedarf besteht (Kurzzeitpflege). Mit den Geldern für die Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege schafft die Pflegeversicherung eine Entlastung für pflegende Angehörige.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder Ihren Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!