Pflegegrad Widerspruch bei Diabetes
Bei einer Diabetes-Erkrankung muss in der täglichen Versorgung ganz besonders auf die Anpassung der Ernährung und die Einnahme von Medikamenten geachtet werden. Trotz erhöhten Pflegebedarfs werden viele Anträge auf einen Pflegegrad abgelehnt oder falsch eingestuft. Ein Pflegegrad Widerspruch verhilft Ihnen zu den korrekten Pflegeleistungen.
Mit einer Diabetes-Erkrankung lässt es sich im Grunde recht gut leben. Doch besonders älteren Menschen, bei denen zum Diabetes noch eine Pflegebedürftigkeit hinzukommt, fällt der Umgang mit der Krankheit schwer. Die Verantwortung für die Anpassung der Ernährung, das regelmäßige Messen des Blutzuckerspiegels und die Einnahme von Medikamenten fällt dann häufig in den Aufgabenbereich der Pflegeperson.
Schränkt die Erkrankung die Eigenständigkeit ein oder erhöht der Diabetes den Pflegebedarf, sollte schnellstmöglich ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden (s.a. Pflegegrade neu). Mit den Pflegeleistungen eines Pflegegrads haben Betroffene die Möglichkeit, eine private oder professionelle Pflegekraft einzustellen oder ein Familienmitglied für seinen Einsatz zu entschädigen.
Eine Diabetes-Erkrankung allein reicht jedoch in vielen Fällen nicht aus, um einen Pflegegrad zu erhalten. Daher werden viele Anträge auf einen Pflegegrad von der Pflegekasse zunächst abgelehnt.
Abgelehnter Pflegegrad bei Diabetes – wie es dazu kommt
Diabetes ist eine weit verbreitete Krankheit und setzt in den meisten Fällen schon im Kindes- oder Jugendalter ein. Doch auch ältere Personen, die ihr Leben lang nicht davon betroffen gewesen sind, können eine sog. „Zuckerkrankheit“ entwickeln. Eine Anpassung der Ernährung und die Einnahme von Medikamenten sind bei dieser Krankheit Pflicht; außerdem müssen mehrmals am Tag die Werte des Blutzuckers gemessen werden.
Für die meisten Betroffenen wird der Umgang mit Diabetes zur Routine. Kommen jedoch weitere Erkrankungen oder kognitive Beeinträchtigungen hinzu, z. B. eine Demenz, können gerade ältere Menschen sich nicht mehr darauf verlassen, selbstständig mit der Erkrankung umzugehen. Ist die Selbstständigkeit jedoch aus Sicht der Pflegeversicherung nicht stark genug eingeschränkt, wird ein Antrag auf einen Pflegegrad häufig abgelehnt.
Ein Grund für die häufigen Ablehnungen ist, dass man eine Zuckerkrankheit nur den wenigsten Betroffenen ansieht. Der Pflegegutachter, der die Pflegesituation bei einem Begutachtungstermin überprüft, hat in der Regel ein sehr knapp bemessenes Zeitfenster zur Verfügung. Hier zählt oft der erste Eindruck – wirkt der pflegebedürftige Antragsteller zum Zeitpunkt der Begutachtung fit und gesund, resultiert dies häufig in einer Ablehnung oder falschen Einstufung des Pflegegrads.
Ein weiterer Grund dafür, dass viele Anträge nicht korrekt bearbeitet werden, liegt darin, dass während der Begutachtung oft nicht auf sämtliche Aspekte der Pflegesituation eingegangen wird. Doch alles, was bei diesem Termin nicht angesprochen bzw. besprochen wird, kann nicht erfasst werden und somit auch nicht in die Bewertung der Pflegebedürftigkeit einfließen.
Was tun, wenn der Pflegegrad Antrag bei Diabetes abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad bei Diabetes abgelehnt wurde, muss das nicht heißen, dass Sie auch zukünftig kein Anrecht auf Pflegeleistungen haben. Zwar werden Anträge auch begründet abgelehnt, da eine Diabetes-Erkrankung ohne weitere Krankheiten oder Folge-Beschwerden häufig nicht ausreichend für einen Pflegegrad ist. Doch die Einschätzung des Pflegegutachters muss nicht richtig sein.
Eine Fehleinschätzung resultiert häufig in einem abgelehnten Pflegegrad, der dem Betroffenen jedoch eigentlich zusteht. Ist von einem erhöhten Pflegebedarf auszugehen, sollten Sie nach einer Ablehnung Ihres Pflegegrads bei Diabetes Widerspruch einlegen: Dieser steht Ihnen gesetzmäßig zu, sofern er innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist bei der Pflegeversicherung eingereicht wird.
Reichen Sie Widerspruch ein, muss die Pflegekasse Ihren Antrag noch ein weiteres Mal prüfen, bevor sie eine abschließende Einstufung in einen Pflegegrad vornimmt.
Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Diabetes einlegen
Das Thema Widerspruch ist in vielen Köpfen mit einem großen Aufwand verbunden. Dabei müssen Sie zunächst nicht mehr tun als ein formloses Schreiben zu erstellen, mit dem Sie fristgerecht Ihren Widerspruch ankündigen. Folgende Daten müssen Sie in dem Schreiben vermerken, damit der Widerspruch von der Pflegeversicherung bearbeitet werden kann:
- Name und Anschrift des Antragstellers (d. h. des Pflegebedürftigen)
- die Versichertennummer des Antragstellers
- die Vorgangsnummer (diese kann dem Pflegegradbescheid entnommen werden)
- eine Formulierung, dass Widerspruch eingelegt wird und die Begründung zum Widerspruch nachgereicht wird
- die Bitte um Zusendung des Pflegegutachtens (sofern Ihnen dieses noch nicht mit dem Ablehnungsbescheid zugegangen ist)
- die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers (oder eines gesetzlichen Vertreters)
Mit dem schriftlich eingereichten Widerspruch haben Sie den ersten Schritt zu einem erfolgreichen Widerspruch bei Diabetes getan. Damit die Pflegeversicherung die Pflegesituation erneut überprüfen kann, müssen Sie in einem zweiten Schritt eine Begründung für Ihren Widerspruch einreichen. In dieser nehmen Sie Bezug auf das Pflegegutachten und die erfolgte Einstufung und legen dar, warum die vorliegende Pflegegradeinstufung nicht korrekt ist.
Die Begründung des Widerspruchs
Mit der Begründung des Widerspruchs können Sie gegenüber der Pflegeversicherung Argumente vorlegen, die den Widerspruch rechtfertigen. Sie erhalten hiermit die Gelegenheit, der Pflegeversicherung nachzuweisen, dass die Einstufung nicht richtig war, weil beispielsweise das Pflegegutachten zu einer falschen Einschätzung gekommen ist. Um eine Begründung zu formulieren, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- das Pflegegutachten, welches durch den Pflegegutachter verfasst wurde
- eine ausführliche Dokumentation der täglichen Pflege, z. B. ein Pflegetagebuch
Gehen Sie das Pflegegutachten Punkt für Punkt durch: An jeder Stelle, an der Sie der Meinung sind, dass die Pflegesituation nicht richtig eingeschätzt wurde, vermerken Sie Argumente, wie die Situation richtig einzuschätzen ist. Die wichtigste Hilfe dabei ist ein Pflegetagebuch – hier sollten Sie über mehrere Wochen die tägliche Pflege und Versorgung dokumentiert haben, um einen Eindruck des tatsächlichen Pflegebedarfs zu erhalten.
Doch selbst wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Pflegetagebuch geführt haben, ist dies nicht schlimm. Beginnen Sie am besten noch an dem Tag, an dem Sie den Ablehnungsbescheid erhalten haben, damit, sämtliche Aspekte der Pflege schriftlich festzuhalten. Wenn Sie kein Pflegetagebuch besitzen und die Zeit zu knapp ist, um eines anzulegen, können Sie auch ein Gegengutachten erstellen lassen.
Professionelle Hilfe beim Widerspruch gegen den Pflegegrad bei Diabetes
Viele Betroffene reagieren im Umgang mit der Pflegeversicherung (insbesondere dann, wenn sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben) mit Unsicherheit. Wer wenig Zeit oder Angst hat, etwas falsch zu machen, sollte sich daher einen Pflegeexperten an seine Seite holen. Dieser kann nicht nur eine Beratung durchführen, sondern ganz konkrete Hilfestellungen geben und Sie tatkräftig bei Ihrem Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid unterstützen.
Sind der Widerspruch und die Begründung eingereicht, sollten Sie sich gemeinsam mit einem erfahrenen Pflegeberater auf den nächsten Termin mit der Pflegeversicherung vorbereiten: Wie schon beim Pflegegradantrag wird ein erneutes Begutachtungsverfahren durchgeführt, um die Pflegesituation noch einmal zu bewerten.
Um sich darauf vorzubereiten, sollten Sie weiterhin ein Pflegetagebuch führen und sämtliche Unterlagen, die relevant für die Einstufung in einen Pflegegrad sein könnten, heraussuchen. Wenn Sie schon im Vorfeld ganz sichergehen möchten, dass sich der Widerspruch und der damit einhergehende Aufwand auch lohnen, können Sie außerdem ein Gegengutachten erstellen lassen.
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Widerspruchs gegen den Pflegegrad bei Diabetes erhalten Sie bei Dr. Weigl und Partner: Sie haben einen Ablehnungsbescheid erhalten oder sind der Meinung, dass Sie nicht richtig eingestuft worden sind? Wir analysieren gemeinsam Ihre Pflegesituation und das Pflegegutachten, welches der Einstufung der Pflegeversicherung vorausgegangen ist. Im Anschluss bereiten unsere erfahrenen Pflegeexperten sich mit Ihnen auf die neuerliche Begutachtung vor und begleiten Sie bei dem Termin mit dem Pflegegutachter.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Widerspruch bei Diabetes oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Die Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim Pflegegrad Widerspruch. Gemeinsam mit mehr als 100 erfahrenen Pflegeberatern kämpfen wir vor Ort für Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegeleistungen. Von der Beratung bei der Formulierung des Widerspruchs bis zur erneuten Pflegebegutachtung begleiten wir Sie Schritt für Schritt während des gesamten Verfahrens bei erfolgsabhängiger Vergütung.
Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen anstreben, weil Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen, oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!