Pflegegrad bei der AOK widersprechen

Wurde Ihr Antrag auf Pflegegrad abgelehnt und Sie fragen sich, was Sie tun können? In diesem Beitrag möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie im Fall einer Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung Gebrauch von Ihrem Recht auf Widerspruch machen können und Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang deutlich erhöhen können.

Anträge auf Pflegegrad werden häufig abgelehnt – oftmals liegt der Fehler beim Pflegegutachter

Leider kommt es verhältnismäßig oft vor, dass ein Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird. Meistens ist der Grund jedoch nicht, dass der Hilfsbedürftige eigentlich gar keine Unterstützung benötigt und ohne Hilfe im Alltag zurechtkommt, sondern dass als Grundlage für die Entscheidung ein unvollständiges Pflegegutachten vorlag. Aufgrund der immer weiter steigen Anzahl an Pflegebedürftigen müssen diese Bestandsaufnahmen von den Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) unter enormem Zeitdruck angefertigt werden, was häufig zu Ungenauigkeiten führt. In anderen Worten: Der Fehler liegt meistens bei der Pflegeversicherung.

Wenn Sie mit dem Pflegebescheid nicht einverstanden sind, können Sie bei der AOK Widerspruch einlegen

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegebescheid von der AOK erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie darüber nachdenken, Widerspruch gegen die Entscheidung der AOK einzulegen. Zunächst reicht hierfür ein formloses Schreiben aus, in dem Sie der Pflegekasse mitteilen, dass Sie dem Pflegebescheid widersprechen. Ihnen steht hierfür, beginnend mit dem Datum, an dem der Bescheid ausgestellt wurde, ein Zeitfenster von einem Monat zur Verfügung. Auch wenn ein formloser Antrag ausreicht, sollten Sie darauf achten, dass aus diesem Schreiben eindeutig hervorgeht, dass Sie Widerspruch einlegen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie den Brief am besten formulieren, können sie sich kostenfrei unsere Vorlage herunterladen. Wir würden Ihnen ohnehin empfehlen, diese Vorlage zu verwenden, da Sie hier auch sehen, welche persönlichen Daten die AOK benötigt, um Ihr Schreiben richtig zuordnen zu können.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Lassen Sie sich nicht vom bürokratischen Aufwand entmutigen

Genau wie beim Antrag auf Pflegegrad ist der Antrag auf Widerspruch mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Das sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, Widerspruch einzureichen, denn nur so können Sie erreichen, dass die Entscheidung der Pflegeversicherung korrigiert wird und Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Wir verstehen natürlich, dass es einfacher ist, die Entscheidung der Pflegeversicherung zu akzeptieren, langfristig gesehen haben Sie jedoch mehr davon, wenn Sie sich gehen die Entscheidung wehren. In den meisten Fällen wird der Pflegebedürftige nach der erneuten Begutachtung richtig eingestuft und erhält die Leistungen, die ihm zustehen.

Unterstützung durch einen Anwalt oder doch lieber Alleingang?

Wenn Sie sich fragen, ob Sie sich beim Widerspruch gegen den Pflegebescheid der AOK von einem Anwalt unterstützen lassen oder doch lieber selbstständig den Versuch wagen sollen, würden wir Ihnen von beiden Optionen abraten. An dieser Stelle möchten wir kurz erläutern, warum beide dieser Alternativen nicht sonderlich erfolgsversprechend sind und wie die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner Ihnen dabei helfen können, zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Anwälte gibt es wie Sand am Meer, jedoch gibt es nur sehr wenige, die im Bereich Pflegerecht spezialisiert sind oder sich zumindest oberflächlich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass Anwälte, die sich auf diesem Themengebiet nicht sonderlich auskennen, Ihren Auftrag höchstwahrscheinlich annehmen, kann das fehlende Expertenwissen Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens deutlich verringern. Da ein Verfahren mehrere Monate dauern kann, können die Kosten für den Anwalt im vier- oder sogar fünf-stelligen Bereich liegen. Das Honorar für den Anwalt muss auch gezahlt werden, wenn zugunsten der Pflegekasse entschieden wird.

Sie brauchen nicht unbedingt einen Anwalt, um Widerspruch gegen den Bescheid auf Pflegegrad einzulegen. Wie bereits erwähnt, kostet ein Anwalt sehr viel Geld, für das Sie wahrscheinlich bessere Verwendung finden. Falls Sie sich dazu entscheiden, die Sache selbstständig in die Hand zu nehmen, müssen Sie erst einmal in Erfahrung bringen, welche Dokumente und Nachweise Sie überhaupt benötigen und wie Sie an eine pflegefachliche Begründung kommen, damit Ihnen bei einer erneuten Untersuchung die notwendigen Leistungen zugesprochen werden. Sie sollten den bürokratischen Aufwand und den Stress, der damit einhergeht, nicht unterschätzen.

So kann eine ausführliche Beratung durch Dr. Weigl & Partner Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen 

Neben den soeben beschriebenen Alternativen haben Sie die die Möglichkeit, sich von den Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner ausführlich beraten zu lassen. Das hat zum Beispiel den Vorteil, dass ohne finanzielles Risiko von unserem Leistungsangebot Gebrauch machen können, denn Sie bekommen von uns erst eine Rechnung zugestellt, wenn Sie den neuen Pflegebescheid in den Händen halten.

Unabhängige Pflegeberatung erhalten

Welche Leistungen Sie von Dr. Weigl & Partner erwarten können

Unser Leistungsangebot ist sehr vielseitig und sie können sich Ihr Leistungspaket selbst zusammenstellen. Ihnen werden von uns keine Leistungen in Rechnung gestellt, die Sie nicht benötigen, wie es häufig bei anderen Anbietern der Fall ist. Wir können Sie also entweder direkt dabei unterstützen, den formlosen Antrag auf Widerspruch auszufüllen und während des gesamten Zeitraums begleiten oder aber erst hinzukommen, wenn es darum geht, sich auf den erneuten Termin mit dem Pflegegutachter vorzubereiten. Sie können sich in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Gespräch von unseren Mitarbeitern darüber informieren, welche Leistungen (beziehungsweise Kombination von Leistungen) wir für Ihre Situation als sinnvoll erachten und dann selbst entscheiden, ob dies für Sie infrage kommt. Sie sollten sich mit der Entscheidung allerdings nicht zu viel Zeit lassen, denn Sie haben ab dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist, nur einen Monat Zeit, um die AOK darüber zu informieren, dass Sie diesem Bescheid widersprechen.

Damit Hilfsbedürftige in ganz Deutschland von unseren Beratungsleistungen profitieren, haben wir Standorte in vielen größeren und kleineren Städten im ganzen Bundesgebiet eingerichtet. Dies ermöglicht uns, flächendeckend Hausbesuche durchzuführen und uns ein Bild über die Gesamtsituation des Pflegebedürftigen zu verschaffen.

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich dazu, wie Sie einen Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen können