Zuschuss für den Badumbau durch erfolgreichen Pflegegrad Widerspruch
Wenn zunehmendes Alter, ein Unfall oder Krankheit die Beweglichkeit einschränken, kann auch die tägliche Körperpflege in einem herkömmlichen Bad zum Problem werden. Nicht immer ist ein Bad von Anfang an barrierefrei konzipiert.
Mit fortschreitender Einschränkung der Mobilität kann aber ein Duschwannenrand oder ein Bad in der Wanne zu einer echten Herausforderung werden. Ist man gar auf den Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen, kann oft nicht einmal mehr eine normale Toilette aufgesucht werden. Gravierende Einschränkungen im Leben eines Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen.
Abhilfe kann mit einem Umbau der Sanitäranlagen geschaffen werden. Damit der Pflegebedürftige die Kosten nicht alleine tragen muss, kann er im Rahmen eines anerkannten Pflegegrades einen Antrag für wohnraumverbessernde Maßnahmen bei seiner Kranken- oder Pflegekasse stellen. Dabei kommt es in diesem Fall nicht auf den Pflegegrad selbst an, da der Höchstbetrag bei allen fünf Pflegegraden bei 4.000 Euro pro Person für derartige Umbauten liegt. Profitieren mehrere Personen in einem Haushalt von dem Badumbau, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen gewährt werden. Im Idealfall sind das beachtliche 16.000 Euro.
Die Voraussetzung für den Badumbau ist ein Pflegegrad
Besteht die Notwendigkeit eines Badumbaus erst mit der Pflegebedürftigkeit, sollte diese so rasch wie möglich beantragt werden. Beginn des Leistungszeitraums ist immer der Tag der Antragstellung. Diese kann unterschiedlich erfolgen:
- Als formloser Antrag, der mündlich per Telefon oder schriftlich per Brief oder Fax erteilt wird.
- Mit einem vorgedruckten Formular der Kranken- und Pflegekassen der ebenfalls per Brief oder Fax zugestellt wird
Bei einer telefonischen Antragstellung bestehen Sie bitte unbedingt auf schriftliche Bestätigung Ihrer Antragstellung, damit der Leistungsbeginn auch festgehalten wird. Wenn Sie den Postweg wählen, ist ein Einschreiben mit Rückschein die sicherste Methode. Bei einem Fax sollten Sie nicht vergessen ein Faxprotokoll mit Datum und Empfänger auszudrucken.
Es empfiehlt sich, gleich von Anfang an einen Vordruck für den Pflegegrad Antrag zu verwenden, da dieser bei telefonischen Ersuchen von den Kassen zugeschickt wird und vom Antragsteller ausgefüllt werden muss. Anwärter ist in erster Linie der Pflegebedürftige selber. Nur wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist, kann er von einer bevollmächtigten Person vertreten werden.
Als nächstes erfolgt nach vorheriger Terminabsprache eine Begutachtung der häuslichen Situation des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Danach ergeht der Bescheid über die Anerkennung eines Pflegegrades – oder, im schlimmsten Fall, die Ablehnung eines solchen.
Eine Ablehnung würde zunächst eine Bezuschussung für den Badumbau verhindern. Doch auch in diesem Fall stehen Ihnen unsere Pflegeexperten zur Seite.
Mit einem Pflegegrad Widerspruch zum Badaumbau
Auch wenn ein Widerspruch auf den ersten Blick Zeit und Mühe kostet, sollten Sie die Ablehnung eines Pflegegrades (vormals Pflegestufe) nicht einfach hinnehmen. Fehler oder falsche Einschätzungen sind menschlich, sollten aber korrigiert werden.
Die Frist, innerhalb derer Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen müssen, beträgt einen Monat. Diese Zeit sollten Sie dazu nutzen, um sich über die Chancen eines Widerspruchsverfahrens zu informieren. Ziehen Sie hierfür am besten unsere erfahrenen Pflegeexperten zu Rate.
Der Bescheid über Ihren Pflegegrad oder eine Höhereinstufung hängt in erster Linie von einem einzigen Dokument ab. In dem MDK-Gutachten ist die Begründung für eine Zustimmung oder Ablehnung festgehalten. Im Falle der Letzteren gilt es nun diese mit vortrefflichen Argumenten zu entkräften oder als falsch eingeschätzt zu entlarven.
Damit ein Widerspruch letztendlich erfolgreich ist, muss dieser:
- fristgerecht eingereicht werden,
- sachlich und fachlich kompetent formuliert sein,
- sich direkt auf Fehler in der Einschätzung des MDK beziehen.
Grundlage für Ihre Widerspruchsargumente ist das Gutachten des MDK, dass Sie sich unbedingt aushändigen sollten (notfalls in Kopie). Nun beginnt die akribische Suche nach Fehlerquellen, die zu der Ablehnung eines Pflegegrades geführt haben. Dies ist eine Angelegenheit, die von einem geübten Auge übernommen werden sollte. Oft sind es Kleinigkeiten, die übersehen worden sind. Die Experten von Dr. Weigl & Partner haben die nötige Kompetenz, um Ihnen hierbei zum Erfolg zu verhelfen.
Wenn das Bewilligungsverfahren nach Ihrem fristgerechten Widerspruch (siehe Frist beim Pflegegrad Widerspruch) wieder aufgenommen wurde, kommt es zu einem erneuten Besuch durch einen MDK-Gutachter. Dieser soll nun überprüfen, ob seinem Vorgänger eventuell Fehler bei der Einschätzung unterlaufen sind. Eine verständlicherweise heikle Angelegenheit. Sie macht eine gute und detaillierte Vorbereitung nötig. Alle Dokumente und Arztberichte müssen noch einmal auf Vollständigkeit geprüft und zum Termin vorgelegt werden.
Auch ist ein kühler Kopf bei dem erneuten Besuch des MDK-Mitarbeiters zu bewahren. Was sicher auf Grund der angespannten Situation nicht ganz einfach ist. Daher ist es anzuraten, dass der Pflegebedürftige diesen Termin nicht ohne einen versierten Pflegeberater wahrnimmt. So stehen die Chancen recht gut, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.
Mit anerkanntem Pflegegrad zum bezuschussten Badumbau
Ein Badumbau gehört zu den wohnraumverbessernden Maßnahmen und wird in allen fünf Pflegegraden gleichermaßen bezuschusst. Der Höchstbetrag pro Person liegt bei 4.000 Euro.
Zu den bezuschussbaren Umbauten gehören:
- Einbau einer barrierefreien Dusche
- Umbau einer Wanne in eine Dusche
- Einbau eines Badewannenlifts
- Installation eines behindertengerechten WC´s
- Anbringen von Haltegriffen und Stützstangen
Mit solchen Maßnahmen kann das Leben eines Pflegebedürftigen erheblich erleichtert werden oder ihm gar die Selbstständigkeit erhalten. Aber auch pflegende Angehörige oder Pflegekräfte werden in ihren Bemühungen durch ein barrierefreies Bad große Erleichterung finden.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Widerspruch zum Badumbau oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Die Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim Pflegegrad Widerspruch. Gemeinsam mit mehr als 100 erfahrenen Pflegeberatern kämpfen wir vor Ort für Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegeleistungen. Von der Beratung bei der Formulierung des Widerspruchs bis zur erneuten Pflegebegutachtung begleiten wir Sie Schritt für Schritt während des gesamten Verfahrens bei erfolgsabhängiger Vergütung.
Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen anstreben, weil Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen, oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!