Durch Pflegegrad Widerspruch Mittel zum Umbau erhalten
Damit Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung so selbstständig wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld leben können, ist neben der Pflege oft auch ein Umbau des Wohnraums nötig. Wir erklären Ihnen, wie Sie durch einen Pflegegrad Widerspruch erfolgreich Mittel zum Umbau erhalten können.
Derartige Renovierungen werden auch wohnraumverbessernde Maßnahmen genannt. Sie sollen in erster Linie den Alltag des Pflegebedürftigen erleichtern und auch die Pflegebedingungen verbessern. Durch diese Veränderungen des Wohnraums wird es der pflegebedürftigen Person oft erst ermöglicht, sich weiter in den eigenen vier Wänden versorgen zu lassen.
Da solche wohnraumverbessernden Maßnahmen in der Regel mit hohen Kosten verbunden sind, können Betroffene mit einem anerkannten Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4000 € pro Person beantragen. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass der Antrag auf einen Pflegegrad durch das Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) abgelehnt wird.
Die Betroffenen müssen diesen Entscheid aber nicht einfach hinnehmen sondern können innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch dagegen einlegen. So kann der Anspruch auf Mittel zum Umbau durch Pflegegrad Widerspruch doch noch erlangt werden.
Was genau sind wohnraumverbessernde Maßnahmen?
Das elfte Sozialgesetzbuch definiert in § 40 Abs. 4 genau, welche Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung für eine Bezuschussung in Betracht kommen können:
- Einbau eines Personenaufzuges oder dessen Anpassung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen.
- Anbringung von Handläufen an der Treppe (gegebenenfalls auch beidseitig) oder Einbau eines Treppenliftes.
- Reduzierung von Stolpergefahren an Treppen oder Türschwellen und Austausch des Bodenbelages.
- Vergrößerungen von Türen, Einbau von Türen mit pneumatischen Antrieb, Einbau von Sicherungstüren bei Menschen mit Demenz oder Alzheimererkrankung.
- Höhenveränderung von Küchenschränken, Herd, Arbeitsplatte oder Spüle.
- Einbau einer barrierefreien Dusche, Anpassung der Höhe des Toilettensitzes, Einbau einer behindertengerechten Toilette.
- Bau einer Rampe, welche ein Verlassen des Wohnraums ermöglicht oder Überwindung von Stufen und Absätzen ermöglicht.
Bevor Sie Ihren Antrag auf Unterstützung für Ihren geplanten Umbau bei der Pflegeversicherung einreichen, sollten Sie sich von unseren Pflegeexperten beraten lassen. So können Sie sicher gehen, dass die angestrebten Renovierungsmaßnahmen auch tatsächlich bezuschusst werden können.
Wohnraumverbessernde Maßnahmen werden nur mit einem anerkannten Pflegegrad unterstützt
Viele Senioren und Seniorinnen sind im zunehmenden Alter durch geistige oder körperliche Einschränkungen immer weniger in der Lage sich selber versorgen zu können. Vielen ist es aber ein Bedürfnis, so lange als möglich in den eigenen vier Wänden leben zu dürfen. Mit entsprechenden Umbaumaßnahmen kann in vielen Fällen Abhilfe geschaffen werden.
Da Pflegehilfsmittel, die Pflege selbst und angestrebte Renovierungen das Budget stark belasten, können Betroffene finanzielle Unterstützung bei den Pflegeversicherungen beantragen. Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zuerst eine Pflegebedürftigkeit anerkannt werden. Je nach Schwere der Einschränkungen wird in fünf Pflegegrade unterteilt.
Während regelmäßige Pflegeleistungen, wie zum Beispiel das monatlich ausgezahlte Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen, anerkannten Pflegegrad richten, werden wohnraumverbessernde Maßnahmen generell mit maximal 4000 € pro Person bezuschusst. Leben in einem Haushalt mehrere Personen, die von den geplanten Umbaumaßnahmen profitieren können, kann dies für bis zu 4 Bewohner gewährt werden.
Wohnraumverbessernde Maßnahmen sind für alle Pflegebedürftigen gleich zu behandeln. So werden Personen mit nur leichter Beeinträchtigung und Pflegegrad 1 ebenso berücksichtigt, wie Pflegebedürftige, die ein Schwerstpflegefall mit Pflegegrad 5 sind. Maßgeblich für die Pflegeversicherung ist also nicht die Höhe des Pflegegrades sondern ob die Veränderungen dem Pflegebedürftigen tatsächlich den Alltag erleichtern und seine Selbstständigkeit verbessern können.
Ein Antrag auf Bewilligung eines Pflegegrades kann formlos gestellt werden. Besser ist es jedoch, wenn sich Betroffene von Anfang an von erfahrenen Pflegeexperten beraten lassen. Zur schnelleren Bearbeitung verwenden Sie zudem am besten eines unserer vorgedruckten Formulare.
Maßgeblich für die Bewilligung einer Pflegestufe ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Hierfür wird ein Gutachter bestellt, der sich nach vorheriger Terminvereinbarung ein Bild über die Gegebenheiten vor Ort macht.
Bei erfolgloser Pflegegrad Einstufung Widerspruch einlegen
Leider kommt es immer wieder vor, dass das Ersuchen auf Bewilligung eines Pflegegrades von der Pflegeversicherung abgelehnt wird. Somit würde auch der Anspruch auf einen Zuschuss für wohnraumverbessernde Maßnahmen hinfällig werden. Dennoch sollten sich Betroffene und ihre Angehörigen von einem ablehnenden Bescheid nicht entmutigen lassen und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einlegen.
Die Pflegeberater von Dr. Weigl & Partner sind Ihnen dabei gerne behilflich. Um im zweiten Anlauf eine Bewilligung zu erzielen, ist eine akribische Vorarbeit notwendig. Hierfür müssen Antrag und Gutachten des MDK sowie die Begründung der Pflegeversicherung sorgfältig auf Lücken und Fehleinschätzungen untersucht werden. Auch ein neuerlicher Besuch des MDK will gut vorbereitet sein.
War der Widerspruch erfolgreich und die Pflegeversicherung hat nun einen Pflegegrad anerkannt, kann auch der Zuschuss für wohnraumverbessernde Maßnahmen gestellt werden. Für diesen ist die Höhe des zunächst einmal bewilligten Pflegegrades ohne Bedeutung, da der Höchstbetrag in allen fünf Pflegestufen mit 4000 € beziffert ist.
Bauen Sie auf die Unterstützung unserer Pflegeexperten
Gerade dann, wenn die Pflegebedürftigkeit bei Ihrem Angehörigen überraschend durch einen Unfall oder einer Krankheit eintritt, ist die Anerkennung eines Pflegegrades von großer Wichtigkeit. Um dieses Ersuchen von Anfang an erfolgreich bei Ihrer Pflegeversicherung einreichen zu können, sollten Sie die Unterstützung unserer Pflegeexperten schon bereits jetzt in Anspruch nehmen.
Spätestens jedoch, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben und Widerspruch einlegen möchten, ist professioneller Rat von Nöten. Die Mitarbeiter von Dr. Weigl & Partner können Ihnen bei der Einreichung des Widerspruchs und dem erneuten Besuch des MDK mit viel Erfahrung eine erneute Ablehnung ersparen. Damit Sie den angestrebten Zuschuss für Ihre wohnraumverbessernden Maßnahmen baldmöglichst erhalten, beraten wir Sie auch gerne zu dieser Thematik.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Widerspruch oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Die Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim Pflegegrad Widerspruch. Gemeinsam mit mehr als 100 erfahrenen Pflegeberatern kämpfen wir vor Ort für Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegeleistungen. Von der Beratung bei der Formulierung des Widerspruchs bis zur erneuten Pflegebegutachtung begleiten wir Sie Schritt für Schritt während des gesamten Verfahrens bei erfolgsabhängiger Vergütung.
Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen anstreben, weil Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen, oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!