Widerspruch Pflegegrad Formular

Viele Antragsteller erhalten nach einem Pflegegrad Antrag nicht den Pflegegrad, der ihnen eigentlich zusteht. Häufig fällt dieser zu niedrig aus oder wird gänzlich abgelehnt. Mit unserem Formular für Ihren Pflegegrad-Widerspruch können Sie das Verfahren neu aufrollen!

Mit einem Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige sinnvolle und notwendige finanzielle Hilfen von der Pflegeversicherung. Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege sind dazu da, einem pflegebedürftigen Menschen trotz seiner Einschränkungen ein weitgehend eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Voraussetzung für diese Leistungen ist jedoch ein Antrag auf einen Pflegegrad, der bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden muss. Leider wird jedoch rund jeder dritte Pflegegrad abgelehnt. In weiteren Fällen entspricht der vergebene Pflegegrad außerdem nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand. Dies geschieht beispielsweise, wenn der Pflegegutachter im Einstufungsgespräch nicht alle Fakten rund um die individuelle Pflegesituation des Antragstellers aufnimmt.

Da der Begutachtungstermin oft in einem sehr engen Zeitfenster durchgeführt wird, werden oft wichtige Punkte vergessen. Haben Sie nicht den Ihnen zustehenden Pflegegrad erhalten, können (und sollten) Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Leider tun das trotz hoher Erfolgsrate nur wenige Betroffene.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Sollte ich wirklich Widerspruch gegen den Pflegegrad einreichen?

Jeder Versicherungsnehmer, der in die Pflegeversicherung einzahlt oder eingezahlt hat, besitzt das Recht auf einen seiner Situation angemessenen Pflegegrad. Wird bei einem Antrag kein oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt, kann Widerspruch eingelegt werden – unabhängig von der Art des Antrags (Erstantrag oder Höherstufungsantrag).

Viele pflegebedürftige Antragsteller lassen die Widerspruchsfrist jedoch verstreichen, ohne von ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch zu machen. Dass die Konfrontation mit der Pflegeversicherung gescheut wird, liegt einerseits an der Unsicherheit, wie ein Widerspruch aufzusetzen und einzureichen ist. Andererseits glauben viele Betroffene, dass sie auch mit einem Widerspruch nichts erreichen.

Wird die gesetzliche Widerspruchsfrist von vier Wochen verpasst, kann kein Widerspruch mehr eingereicht werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich zeitnah mit dem Pflegegradbescheid und den gesetzlichen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Nur mit einem fristgerecht eingereichten Widerspruch lässt sich eine Wiederaufnahme des Falls bei der Pflegeversicherung erreichen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Mit einem Formular Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen

Um erfolgreich Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzulegen, müssen Sie einige Voraussetzungen beachten. Diese können sowohl zeitlicher als auch formaler Natur sein:

  • Klären Sie zunächst, wie viel Zeit Sie für die Einreichung des Widerspruchs haben. In der Regel sind dies vier Wochen ab Zugang des Schreibens Ihrer Pflegeversicherung.
  • Fragen Sie nach, an welche Abteilung der Pflegeversicherung der Widerspruch gerichtet werden muss.
  • Prüfen Sie, ob Ihnen das Pflegegutachten vorliegt.

Die Angaben zur Widerspruchsfrist und der zuständigen Abteilung können Sie dem Pflegegradbescheid entnehmen. Auch das Pflegegutachten sollte im Idealfall mit diesem Schreiben zugestellt werden. Sollte Ihnen dieses nicht zugegangen sein, müssen Sie es mit Ihrem Widerspruch anfordern. Das Pflegegutachten wird Ihnen im nächsten Schritt nämlich bei der Begründung Ihres Widerspruchs helfen.

Zu den Pflegeleistungen

Der erste und nun wichtigste Schritt ist, zunächst den Widerspruch an sich zu formulieren. Dies können Sie beispielsweise mit einer Vorlage oder einem Formular für den Pflegegrad-Widerspruch vorbereiten: Sie laden das entsprechende Formular auf unserer Seite oder direkt bei Ihrer Pflegeversicherung herunter und ergänzen dieses mit Ihren persönlichen Daten. Alternativ genügt sogar ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, mit dem Sie diese in Kenntnis über Ihren Widerspruch setzen. Die Begründung des Widerspruchs jedoch kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Sie haben dafür normalerweise bis zu einem Jahr Zeit.

Damit die Pflegeversicherung Ihren Widerspruch bearbeiten kann, müssen die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers aufgeführt werden. Der Versicherungsnehmer, der den Antrag stellen und dementsprechend auch den Widerspruch einlegen muss, ist der Pflegebedürftige, der den Pflegegrad benötigt. Um das Verfahren der Prüfung Ihres Pflegegrads anzustoßen, genügt die Information, dass mit diesem Schreiben Widerspruch eingelegt wird.

Zum online Pflegegradrechner

Wie wird der Pflegegrad Widerspruch begründet?

Sobald Sie schriftlich Widerspruch eingelegt und das Pflegegutachten erhalten haben, können Sie beginnen, die Begründung für den Widerspruch zusammenzustellen. Die vierwöchige Frist, die es einzuhalten gilt, ist nicht auf die Begründung ausgelegt. Hierfür haben Sie nach fristgerechter Einreichung des Widerspruchs länger Zeit.

Ein übergeordnetes Formular für die Widerspruchsbegründung gibt es leider nicht. Zwar lässt sich das Widerspruchsschreiben allgemein formulieren, die Begründung ist jedoch sehr individuell und unterscheidet sich von Einzelfall zu Einzelfall. Zunächst gilt es deshalb zu identifizieren, welche Punkte zu einer falschen Einschätzung des Pflegegutachters geführt haben. Entlang des Pflegegutachtens sollten Sie sämtliche Punkte herausschreiben, die nicht mit der tatsächlichen Pflegesituation übereinstimmen.

Jeder Aspekt der Pflege und der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen, der nicht korrekt bewertet wurde, kann Sie einer Neubewertung der Pflegesituation näherbringen. Daher sollten Sie jede auch noch so geringfügige Abweichung in Ihrer Begründung schriftlich festhalten.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Bekomme ich bei der Formulierung meines Widerspruchs Unterstützung?

Der Widerspruch gegen einen Pflegegradbescheid ist mit Aufwand verbunden. Davon sollten Sie sich jedoch nicht abschrecken lassen – unsere Erfolgsquote von mehr als 90% zeigt, dass ein Widerspruch die Mühe wert ist. Damit Sie mit Ihrem Widerspruch Erfolg haben, ist es jedoch sinnvoll, einen Experten zu Rate zu ziehen: Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kenntnis des Pflegebetriebs können wir Sie mit individuellen Maßnahmen unterstützen und Ihnen zu dem Pflegegrad verhelfen, der Ihnen tatsächlich zusteht.

Um Sie bei Ihrem Widerspruch zu unterstützen, analysieren wir zunächst Ihre Pflegesituation. Diese vergleichen wir mit dem Pflegegutachten, welches der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein anderes Begutachtungsunternehmen im Auftrag der Pflegeversicherung erstellt hat. Mit einem Widerspruchsschreiben, das unsere Experten für Sie formulieren, und einer fachlichen Begründung des Widerspruchs sorgen wir dafür, dass ein erneutes Verfahren eingeleitet wird. In diesem Rahmen ist die Pflegeversicherung in der Pflicht, Ihren Fall erneut zu prüfen und ein weiteres Gutachten einzuholen.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Die Maßnahmen, mit denen wir Sie unterstützen, umfassen:

  • die Analyse Ihrer individuellen Pflegesituation
  • die Erstellung von Musterbriefen und Formularen für Ihren Widerspruch
  • die Kommunikation mit der Pflegeversicherung
  • die Analyse und Bewertung des ersten Pflegegutachtens
  • die Erstellung eines professionellen Gegengutachtens
  • die Vorbereitung auf den zweiten Gutachtertermin
  • die Begleitung zu Terminen im Zusammenhang mit dem Widerspruch
  • die Beratung zu all Ihren Fragen

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad-Widerspruch oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Was kann ich tun, damit mein Widerspruch Erfolg hat?

Die Pflegeversicherung hat zwei Möglichkeiten, wie sie mit Ihrem Widerspruch umgeht: Auf der einen Seite kann sie nach Aktenlage darüber entscheiden, ob Ihnen aufgrund Ihrer Begründung ein höherer Pflegegrad zusteht. Alternativ kann sie ein erneutes Begutachtungsverfahren beauftragen, um eine zweite, unabhängige Meinung zu Ihrer Pflegesituation einzuholen. Dann erhalten Sie einen neuen Termin für eine weitere Begutachtung, die von einem anderen Gutachter durchgeführt werden muss als beim ersten Mal.

Damit Ihr Widerspruch zum Erfolg – d. h. einem höheren Pflegegrad – führt, können auch Sie zwei Dinge tun: Zum einen sollte die Begründung Ihres Widerspruchs fachgerecht und detailliert sein. Zum anderen können Sie mit einer guten Vorbereitung, z. B. durch das Führen eines Pflegetagebuchs, beim zweiten Gutachtertermin genau die Aspekte der Pflege ansprechen, die bei der ersten Prüfung nicht oder zu wenig beachtet wurden.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Pflegegrad Widerspruch. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie eine Pflegegrad Höherstufung anstreben oder einen neuen Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!