Pflegegrad Widerspruch Rechtsanwalt
Wenn die Pflegeversicherung einem Pflegebedürftigen den Pflegegrad zunächst verwehrt, sollte Widerspruch eingereicht werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie erfolgreich Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen und ob Sie dafür einen Rechtsanwalt benötigen.
Pflegeleistungen werden in Deutschland nur auf Antrag erbracht: Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und jeder Arbeitnehmer zur Einzahlung verpflichtet. Trotzdem muss in einem Pflegefall immer erst ein Antrag gestellt werden, bevor Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können. In vielen Fällen verläuft das Antragsverfahren allerdings nicht reibungslos: Rund jeder dritte Antrag auf Pflegeleistungen wird im ersten Verfahren abgelehnt. Davon betroffen sind vor allem Erstanträge.
Wird der Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt, erhält der Antragsteller keinen Pflegegrad. Häufig wird zwar ein Pflegegrad bewilligt, jedoch entspricht dieser nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf. Für den Pflegebedürftigen bedeutet das zunächst, auf die benötigten Pflegeleistungen verzichten zu müssen.
Mit der Ablehnung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Pflegeleistungen bezogen werden können. Einen Monat haben Sie nach dem Pflegegradbescheid Zeit, um Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegeversicherung einzulegen. Um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch zu erhöhen, können Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Notwendig ist dieser Schritt jedoch nicht – mit einem erfahrenen Pflegeexperten an Ihrer Seite sind Sie in der Regel besser aufgestellt.
Kostenfaktor Rechtsanwalt beim Widerspruch gegen den Pflegegrad
Eine Beratung in Rechtsfragen kostet viel Geld. Häufig rechnen Anwälte ihre Beratungsleistung mit einem Stundensatz ab, der es in sich haben kann. Je komplexer der Fall ist, desto öfter muss ein Rechtsanwalt tätig werden – und das schlägt mit hohen Kosten zu Buche. Und auch wenn Ihr Widerspruchsverfahren gegen die Pflegeversicherung nicht erfolgreich ausgeht, müssen Sie die Kosten für den Rechtsanwalt tragen.
Neben den Kosten, die ein Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren gegen den Pflegegrad verursacht, ist die rechtliche Beratung auch mit zusätzlichem Stress verbunden. Für den Anwalt müssen in der Regel eine Menge Akten herausgesucht werden, die im Verfahren gegen die Pflegeversicherung eingesetzt werden. Je mehr Akten, z. B. Krankenakten und ärztliche Berichte des Pflegebedürftigen, dafür benötigt werden, desto weiter steigen in vielen Fällen auch die Anwaltskosten – schließlich müssen die Papiere gesichtet und im Hinblick auf das Widerspruchsverfahren bearbeitet werden.
Der Unterschied zwischen rechtlicher und pflegefachlicher Beratung
Das Metier eines Rechtsanwaltes ist, wie sein Beruf schon sagt, das Recht. Grundsätzlich kann er daher in einem Widerspruchsverfahren durchaus als Berater auftreten. Seine Beratung geht jedoch nicht über den rechtlichen Aspekt hinaus – aus pflegefachlicher Sicht kann ein Anwalt folglich keinen hilfreichen Beitrag leisten.
Eine gute pflegefachliche Beratung spielt jedoch in der Durchsetzung des Pflegegrads eine besonders wichtige Rolle. Während ein Rechtsanwalt das Fachwissen mitbringt, wie ein Widerspruch aus rechtlicher Sicht durchzuführen ist und die Kommunikation mit der Pflegeversicherung als Rechtsberater übernehmen kann, kennt er sich in aller Regel jedoch nicht mit pflegefachlichen Einzelheiten aus. Diese aber müssen für die Begründung des Widerspruchs hinzugezogen werden: Nur mit einer nachvollziehbaren Begründung kann der Widerspruch gegen einen Pflegegrad zum Erfolg führen.
Mehraufwand und zusätzliche Kosten trotz Rechtsanwalt
Besitzt der Rechtsanwalt kein pflegefachliches Wissen, muss in vielen Fällen zusätzlich ein Pflegeberater hinzugezogen werden. Dieser betrachtet das Verfahren und den Einzelfall aus pflegefachlicher Sicht: Häufig lässt ein Rechtsanwalt ein Gegengutachten durch einen Pflegeberater erstellen, welches er für seine Argumentation gegenüber der Pflegeversicherung benötigt.
Für den Antragsteller, der mit einem Widerspruch gegen die Einstufung der Pflegekasse vorgehen möchte, bedeutet dieses Verfahren einen Umweg. Trotz Rechtsanwalt muss ein Pflegegutachter in das Verfahren eingeschaltet werden, der anhand eines Begutachtungsgespräches ein Gegengutachten erstellt. Mit diesem soll gegenüber der Pflegeversicherung begründet werden, warum die Ablehnung des Pflegegrads nicht gerechtfertigt gewesen ist.
Dem Pflegebedürftigen entstehen auf diese Weise doppelte Kosten: Einerseits muss der Anwalt bezahlt werden, andererseits auch der Pflegeberater, der im Auftrag des Rechtsanwalts tätig wird. Weil ein Anwalt den Pflegebedürftigen in der Regel auch nicht zu einem neuerlichen Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF begleitet, ist auch hier wieder ein Pflegeexperte vonnöten.
Selbst wenn der Anwalt auf einen Pflegeberater verzichtet, entsteht ein höherer Aufwand: Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen müssen die Begründung des Widerspruchs oftmals selbst formulieren, da dem Anwalt hierzu die notwendige Kompetenz fehlt.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Widerspruch oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Kompetente Unterstützung durch Pflegeexperten statt Rechtsanwalt
Um ein Widerspruchsverfahren gegen die Pflegeversicherung erfolgreich zu führen, ist ein Rechtsanwalt tatsächlich nicht vonnöten: Da die pflegefachliche Kompetenz der Beratung die rechtliche hier inhaltlich überwiegt, ist es in den meisten Fällen sinnvoller, einen erfahrenen Pflegeexperten hinzuzuziehen. Dieser übernimmt nicht nur die Kommunikation mit der Pflegeversicherung, sondern bereitet auch gemeinsam mit Ihnen die Wiederholungsbegutachtung vor, unterstützt Sie beim Formulieren der Begründung und begleitet Sie zum MDK Termin.
Die Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim Pflegegrad Widerspruch. Gemeinsam mit mehr als 100 erfahrenen Pflegeberatern kämpfen wir vor Ort für Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegeleistungen. Von der Beratung bei der Formulierung des Widerspruchs bis zur erneuten Pflegebegutachtung begleiten wir Sie Schritt für Schritt während des gesamten Verfahrens bei erfolgsabhängiger Vergütung.
Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen anstreben, weil Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen, oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!