Pflegegrad Widerspruch bei Demenz
Für Versicherungsnehmer mit einer demenziellen Erkrankung ist es seit der Umstellung des Pflegesystems leichter geworden, einen Pflegegrad zu erhalten. Trotzdem werden viele Pflegegradanträge bei Demenz weiterhin abgelehnt. Wir verraten, wie Sie erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch bei Demenz einlegen.
Seit 2017 werden körperliche und kognitive Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen vor dem Sozialgesetz gleich behandelt. Für Versicherungsnehmer, die geistig oder psychisch eingeschränkt sind, jedoch keine oder kaum körperliche Gebrechen haben, war es bis dahin schwierig, eine anerkannte Pflegestufe zu erhalten.
Theoretisch ist es also einfacher geworden, bei einer Demenz Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten: Bei der Prüfung eines Antrags wird nicht mehr der Zeitaufwand der Pflege gemessen, sondern der Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Nach wie vor werden jedoch viele Anträge von Pflegebedürftigen mit einer Demenz zunächst abgelehnt.
Abgelehnter Pflegegrad bei Demenz – keine Seltenheit
Für Pflegebedürftige hat sich mit der Einführung der Pflegegrade und eines neuartigen Begutachtungsverfahrens bei der Vergabe von Pflegegraden vieles zum Positiven verändert. Trotzdem ist eine Ablehnung des Pflegegradantrags weiterhin keine Seltenheit – insbesondere bei kognitiven Erkrankungen wie einer Demenz.
Die Gründe, warum ein Pflegegradantrag abgelehnt wird, können vielfältig sein. Gerade bei kognitiven Erkrankungen ist einem Pflegebedürftigen oft nicht auf den ersten Blick anzusehen, wie viel Pflege und Betreuung er im Alltag benötigt. Natürlich gibt es auch Pflegegradanträge, bei denen auf den ersten Blick klar erkennbar ist, dass keine bzw. nur eine sehr geringfügige Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Wird ein Pflegegradantrag abgelehnt, obwohl ein eindeutiger Pflegebedarf besteht, kann dies beispielsweise daran liegen, dass der Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung besonders fit erscheinen wollte. Oft möchte ein Antragsteller vor Fremden nicht krank wirken, doch im Hinblick auf den Pflegegradantrag kann diese Einstellung kontraproduktiv sein.
Da zudem die Begutachtungstermine in den meisten Fällen zeitlich knapp bemessen sind, kommt es auch vor, dass wichtige Aspekte der Pflegesituation übersehen oder nicht besprochen werden. In der Folge können sie bei der Vergabe eines Pflegegrades nicht berücksichtigt werden und führen zu einer falschen Einschätzung seitens der Pflegeversicherung.
Was tun, wenn der Pflegegrad Antrag bei Demenz abgelehnt wird
Viele Betroffene gehen davon aus, dass eine Ablehnung ihres Pflegegradantrags nicht umkehrbar ist. Doch nicht immer ist die Einschätzung des Pflegegutachters, die letztlich den Ausschlag dafür gibt, ob und welchen Pflegegrad ein Antragsteller erhält, richtig. Ist davon auszugehen, dass tatsächlich ein Pflegebedarf besteht, sollte nach einer Ablehnung daher in jedem Fall Einspruch erhoben werden.
Wenn Sie bei der zuständigen Pflegeversicherung einen ordnungsgemäßen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, steht Ihnen das Recht auf einen Widerspruch zu. Dieser muss allerdings innerhalb der gesetzlich geltenden Frist bzw. des Zeitraums, der auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt ist, bei der Pflegekasse eingehen. Nur dann ist die Pflegeversicherung in der Pflicht, Ihren Widerspruch zu bearbeiten und das Einstufungsverfahren noch einmal aufzurollen.
Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen
Um Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Pflegegrads einzulegen, reicht es ein formloses Schreiben aufzusetzen: Darin enthalten sein müssen neben dem schriftlichen Vermerk, dass Sie Widerspruch einreichen, lediglich die persönlichen Daten des Antragstellers.
Es ist außerdem sinnvoll, Bezug zu dem Aktenzeichen des Ablehnungsbescheides zu nehmen sowie das Datum des Pflegegradantrags zu nennen. Ein weiteres Kriterium für die Gültigkeit des Widerspruchs ist die eigenhändig geleistete Unterschrift des Pflegebedürftigen.
Damit eine endgültige Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen werden kann, muss erneut eine Begutachtung durch einen Pflegegutachter erfolgen. Auf diesen Termin können und sollten Sie sich vorbereiten: Suchen Sie sämtliche Unterlagen von Ärzten und Krankenhäusern heraus, die mit der Demenz und ggfs. weiteren Erkrankungen in Zusammenhang stehen.
Außerdem sollten Sie ein Pflegetagebuch führen – dieses hilft Ihnen dabei, den tatsächlichen Pflegeaufwand zu messen.Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich am besten auf das erneute Pflegegutachten vorbereiten, können Sie auch ein professionelles Gegengutachten erstellen lassen, um Ihre Pflegesituation zu überprüfen.
Professionelle Hilfe beim Widerspruch gegen den Pflegegrad
Mit einem Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Pflegegrads können Sie bei einer Demenz doch noch die Pflegeleistungen (s.a. Pflegegeld bei Demenz) durchsetzen, die Ihnen zustehen. Damit Ihnen der entsprechende Pflegegrad bewilligt wird, muss der Widerspruch jedoch zwingend „richtig“ durchgeführt werden, d. h. es müssen Fristen gewahrt und alle Bedingungen für einen Pflegegrad erfüllt sein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den richtigen Pflegegrad durchsetzen, steigt, wenn Sie im Widerspruchsverfahren nicht auf sich allein gestellt sind. Die Sozialgesetzgebung und insbesondere die Regelung der Pflege sind sehr komplex – ein kompetenter Partner an Ihrer Seite erhöht die Chancen, dass Sie am Ende genau die Leistungen erhalten, die Ihrer Demenz sowie eventuellen weiteren Erkrankungen gerecht werden.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Widerspruch bei Demenz oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Die Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim Pflegegrad Widerspruch. Gemeinsam mit mehr als 100 erfahrenen Pflegeberatern kämpfen wir vor Ort für Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegeleistungen. Von der Beratung bei der Formulierung des Widerspruchs bis zur erneuten Pflegebegutachtung begleiten wir Sie Schritt für Schritt während des gesamten Verfahrens bei erfolgsabhängiger Vergütung.
Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen anstreben, weil Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigen, oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!