Wie Sie durch einen Pflegegrad Widerspruch umfangreiche Zuschüsse für Ihren Treppenlift erhalten können
Besonders für Menschen im höheren Alter werden Treppenstufen zu einer unberechenbaren Gefahr. Ein Treppenlift kann hier eine enorme Hilfe darstellen. Bei einem Treppenlift um eine Pflegeleistung im Rahmen einer wohnraumverbessernden Maßnahme, die mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst wird. Im Zuge der Pflegereform wird nun jeder pflegerische Einzelfall durch einen Sachverständigen geprüft. Wurde ein Pflegegrad beantragt, dieser jedoch abgelehnt, kann binnen vier Wochen Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades einlegen.
Treppenlift und Pflegegrad
Rechtlich gesehen ist ein der Einbau eines Treppenliftes eine wohnraumverbessernde Maßnahme. Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze unterstützt der Staat wohnraumverbessernde Maßnahmen, um pflegebedürftigen den Alltag im eigenen Zuhause weiterhin zu ermöglichen. Um eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse zu erhalten, müssen einige Auflagen erfüllt sein. Elementar ist, dass der Treppenlift unbedingt benötigt wird. Die Pflegekasse wird prüfen, ob ein Treppenlift unabdingbar ist der eventuell durch andere Veränderungen im Zuhause des Betroffenen der Alltag erleichtert werden kann. Ist der Umbau bzw. Einbau eines Treppenliftes unumgänglich, wird in der Regel maximal bis zu 4.000 Euro zu einem Treppenlift bezuschusst. Dieser einmalige Zuschuss muss nicht zwingend für einen Treppenlift genutzt werden, sondern kann auch für andere beliebige Maßnahmen zur Barrierereduzierung, beispielsweise den barrierefreien Badumbau genutzt werden. Nicht selten kommt es vor, dass sich der Hilfebedarf ändert. So kann nach Absprache mit der Pflegekasse der Zuschuss ein zweites Mal gewährt werden.
Um einen Anspruch auf diese Maßnahmen zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt werden. Grundsätzlich sind die wohnraumverbessernden Maßnahmen wie ein Treppenlift bei jedem Pflegegrad (PG 1 bis 5) möglich. Dabei wird ein Pflegegrad äquivalent zum Zeitaufwand ausgesprochen, der durch eine zweite Person benötigt wird, um den Bedürftigen ein würdigeres Leben im Alltag zu ermöglichen. Betroffene erhalten diesen nicht ohne Grund: zumeist sind schwere körperliche Einschränkungen gegeben. Auch geistige oder psychische Erkrankungen sind dazu qualifiziert, einen Pflegegrad zu beantragen. Liegt noch kein Pflegegrad vor, sollte überprüft werden, ob eine Beantragung nicht sinnvoll wäre. Haben Sie bereits einen Pflegegrad beantragt, aber dieser wurde (ungerechtfertigt) abgelehnt, sollten Sie über einen Pflegegrad Widerspruch nachdenken.
Pflegeleistung Treppenlift: Mit technischer Hilfe den Alltag bewahren
Per Definition ist ein Treppenlift ein technisches System, das Menschen mit Einschränkungen beim Überwinden von Stockwerken hilft. Sitzend oder Stehend können auf diese Weise ganze Etagen, kleinere Treppenabschnitte oder Steigungen problemlos überwunden werden. So können Senioren im Eigenheim mobil bleiben und müssen ihre vertraute Umgebung nicht verlassen und können sich dennoch der Sicherheit und Komfort der Pflegeleistung sicher sein.
In der Fachsprache werden Treppenlifte auch als Treppenschrägaufzug bezeichnet. Diese umfassen Lifte mit einem Sitz oder einer Plattform. Angebracht an der Wand oder direkt auf den Treppenstufen montiert, überwindet der Sitz oder die Plattform auf elegante Weise Hindernisse. Im Vergleich zu bekannten Aufzügen gleitet der Treppenlift schräg die Treppe entlang. Mit lediglich 0,15 Metern pro Sekunde mag der Treppenschrägaufzug zwar langsam fahren, kann aber auf diese Weise auch rasch und ohne große Erschütterungen zum Stehen kommen.
Ein Vertikallift dieser Art gleitet förmlich an den an der Treppe angebrachten Metallschienen nach oben und unten, angetrieben durch einen umweltschonenden Elektromotor. Dies garantiert einen möglichst hohen Komfort und zugleich Sicherheit. Am Sitz oder der Plattform ist jeweils ein Bedienelement angebracht, welche der jeweiligen Person zusätzliche Kontrolle über den Treppenlift geben. Optional kann dieser auch mit einer Fernbedienung gesteuert werden.
Jedoch sollte bedacht werden, dass die Pflegeleistung Treppenlift eine individuelle Konstruktion ist und von der Treppenform und dem Material abhängig ist. Jeder Treppenlift verlangt nach einer detaillierten Konzeption, eine exakte Maßnahme der Situation vor Ort und eine fachgerechte Installation. Wird dieser nicht professionell und genau an die Gegebenheiten angepasst, kann ein Lift dieser Art auch schnell zu einer Gefahr werden.
Der Zuschuss muss vor Kaufvertragsunterzeichnung des Treppenliftes beantragt werden. Erst wenn die Genehmigung der Pflegekasse für einen Zuschuss vorliegt, kann der Treppenlift bestellt werden. Alle weiteren Kosten, die über den Zuschussbetrag hinausgehen, müssen selbst getragen werden.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch im Zusammenhang mit Pflegeleistungen und der Umbaumaßnahmen. In aller Regel wird ein Zuschuss zum Treppenlift jedoch bewilligt, egal ob der Treppenlift gekauft, gemietet oder finanziert wird.
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es teilweise auch bei den jeweiligen Ländern. Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie die Region Hannover und die Stadt Mannheim oder die KfW-Bank beispielsweise gewähren Förderungen als Zuschuss oder Darlehen. Kontaktieren Sie gerne unsere Pflegeexperten für eine unabhängige Pflegeberatung.
Die Qualität eines Treppenliftes erkennen
Grundsätzlich entscheidet die Anschaffung eines Treppenliftes meist die Frage, ob das pflegebedürftige Familienmitglied noch in der eigenen Wohnung sicher und trotzdem unabhängig bleiben kann oder in ein Pflegeheim muss. Sofern daher gesundheitlich und anderweitig nichts dagegenspricht, macht die Anschaffung eines Treppenliftes sicherlich Sinn.
Für Betroffene ebenso wie für Pflegende ist es schwierig, die Qualität eines Treppenliftes zu erkennen. Gerade in der Heimpflege werden Angehörige enorm gefordert. Die Anschaffung eines Treppenliftes sollte keinesfalls unterschätzt werden. Auch in diesem Markt gibt es „schwarze Schafe“, deshalb ist es wichtig, sich durch verschiedene Kriterien von der Qualität zu überzeugen.
Seltener ist mit Qualität das Aussehen gemeint als vielmehr die Ausstattung des Treppenliftes. Allen voran sollte auch ein Treppenlift ein Prüfsiegel eines Prüfungs-Unternehmens haben. Diese Firmen testen die Lifte in Extremsituationen, setzen den Treppenlift überdurchschnittlich häufig ein, um den Verschleiß über einen langen Zeitraum zu begutachten. Das wohl bekannteste Prüfungs-Unternehmen ist der technische Überwachungsverein (TÜV) oder das GS Prüfsiegel für geprüfte Sicherheit. Wie bei einem Auto sollte der Lift ein verpflichtendes Typenschild mit einer CE-Kennzeichnung, Anbieterinformationen, Baujahr und Service-Telefonnummer angebracht haben. Daher sollten Betroffene den Treppenlift zuerst auf diese unabhängigen Prüfsiegel überprüfen.
Ein unabhängiges Prüfsiegel garantiert zwar eine einwandfreie technische Funktionalität, jedoch nicht den Komfort des Treppenliftes. Besonders für ältere Menschen, die den Treppenlift mehrmals am Tag nutzen, ist dieses Kriterium essenziell. Sitzlifte sollten mit einer strapazierfähigen Polsterung ausgestattet sein. Auch die Bedienung muss unkompliziert und einfach zu handhaben sein.
Ferner ist eine unkomplizierte und fachgerechte Montage vonnöten. Der Einbau eines Treppenliftes vom Profi ist zwar nicht billig, verhindert aber weitere Umbaumaßnahmen und unnötigen Ärger. Im Normalfall geben Anbieter auch eine langjährige Garantie auf den Lift selbst sowie auch den Einbau.
Professionelle Beratung
Ein guter und passender Treppenlift ist leider nicht am Preis zu erkennen. Viel zu individuell ist eine Anpassung an die Gegebenheiten vor Ort. Eine umfassende und genaue Beratung durch Fachleute ist aus diesen Gründen unabdingbar.
Da es sich bei einem Treppenlift um eine ernsthafte Angelegenheit handelt, sollte der Anbieter dieser Pflegeleistung gut gewählt sein. Bei seriösen Firmen wird sich ein Kundendienstmitarbeiter vor Ort ein Bild der Pflegesituation machen. Diese messen im Normalfall das Treppenhaus genau aus und erklären den Einbau. Ebenso wird der Mitarbeiter über Fragen zu den unterschiedlichen Systemen beantworten, Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen und auf mögliche Zuschüsse der Pflegekasse hinweisen. Auf diese Weise wird ein individuelles und aussagekräftiges Angebot für den Einbau und den Treppenlift erstellt.
Seriöse Firmen bieten nach dem Kauf und Einbau des Liftes eine gute Kundenbetreuung und regelmäßige Wartung. Ein zusätzlicher Notfalldienst zeichnet besonders exzellente Firmen aus.
Verschiedene Arten von Treppenliften
Treppenlift ist nicht gleich Treppenlift. Je nach den Bedürfnissen des Betroffenen gibt es diverse Formen des Treppenliftes. Die wohl bekanntesten Vertikallifte zum Überwinden von Steigungen und Treppenstufen sind die Plattformlifte.
Für den Heimgebrauch eignen sich ebenso Steh-oder Sitzlifte. Stehlifte beanspruchen am wenigsten Platz, sieht jedoch dem Plattformlift sehr ähnlich. Diese sind hervorragend für Menschen geeignet, die zwar alleine stehen können, jedoch Probleme mit dem Treppensteigen haben. Sitzlifte sind mit einem einklappbaren Sitz ausgestattet. So kann sich die betroffene Person bequem zwischen Etagen selbst hin und her transportieren.
Bauliche Anforderungen an einen Treppenlift
Vor dem finalen Kauf und Einbau eines Treppenliftes müssen vorab jedoch unbedingt die rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen abgeklärt werden. In der überwiegenden Anzahl der tatsächlich eingebauten Treppenlifte erfüllt die vorliegende Situation die Anforderungen. Selten müssen zusätzliche bauliche Maßnahmen erfüllt werden, bevor der Treppenlift installiert werden kann. Am einfachsten gestaltet sich die Montage eines Treppenliftes in Ein-und Zweifamilienhäusern sowie in Maisonette-Wohnungen.
Als bauliche Situation gilt in erster Linie die Breite der Treppe. Ferner müssen die Statik und die Tragkraft der Wand bestimmte Anforderungen erfüllen. Letztendlich wird der Lift an der Wand angebracht, was jedoch auch eine enorme Belastung für die Wand darstellt. Massive Wände sind hier ideal, Trockenbauwände können jedoch ein Problem darstellen. Deshalb muss eine ausreichende Tragkraft gewährleistet werden. Im Zweifel kann die Bausubstanz auch von einem Bausachverständigen kurz begutachtet werden. Eventuell muss zusätzlich eine Stabilisierung der Wand vor dem Einbau erfolgen. Alternativ kann die Montage auch direkt an der Treppe oder am Treppengeländer erfolgen. Endgültig entscheidet darüber das jeweilige Modell des Treppenliftes.
Schwieriger gestaltet sich jedoch der Einbau im Treppenhaus in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Mietparteien. Folgende Punkte müssen in diesem Fall gewährleistet sein:
- Die Funktion der Treppe als Fluchtweg darf durch den Treppenlift nicht beeinträchtigt werden
- Das Treppengeländer oder der Handlauf muss nach einer erfolgten Installation noch in voller Länge benutzbar sein
- Weiterhin muss die Sicherheit der anderen Treppenbenutzer nach der Montage voll und ganz gewährleistet sein
- Wird der Treppenlist über mehrere Etagen installiert, ist eine Wartefläche auf jeder Etage notwendig
Unser Team unterstützt Sie bei Ihrem Pflegegradwiderspruch um mehr Zuschüsse für Ihren Treppenlift zu erhalten
Was bei Treppenliften in Mietshäusern zu beachten ist
Besonders in Mietshäusern müssen einige rechtliche Anforderungen beachtet werden. Grundsätzlich habe Betroffene einen Anspruch auf Barrierefreiheit. Allerdings muss beachtet werden, dass die Montage gewisse Rechte anderer Mieter des Vermieters nicht eingeschränkt werden. Detaillierte Anforderungen sind in §554a BGB geregelt.
Eine Ausnahme bildet hier das berechtigte Interesse an einem barrierefreien Zugang zur Wohnung. Liegt eine körperliche Behinderung oder eine signifikante körperliche Einschränkung vor, kann das Recht eines Betroffenen über dem Interesse des Vermieters und anderen Mietern liegen. Dies muss jedoch glaubwürdig belegt werden können.
Trotzdem kann es vorkommen, dass trotz berechtigtem Interesse die Montage eines Treppenliftes durch den Vermieter verboten werden kann. Aus gesetzlicher Sicht kann der der Einbau verweigert werden, wenn die Erhaltung der Mietsache nachhaltig negativ beeinträchtigt wird.
Ist eine Zustimmung durch den Vermieter erfolgt, übernimmt dieser keine Verpflichtungen zu einer gänzlichen oder teilweisen Kostenübernahme. Als Mieter und Besitzer eines Treppenliftes ist ausschließlich der Betroffene verantwortlich. Auch alle im Laufe der Nutzung anfallenden Kosten müssen vom Besitzer des Treppenliftes übernommen werden. Dies beinhaltet sowohl erforderliche Umbaumaßnahmen, um eine Montage zu ermöglichen, als auch eventuelle Maßnahmen zum Rückbau.