Pflegegrad bei Techniker Krankenkasse widersprechen

Falls Ihr Antrag auf Pflegegrad von der Techniker Krankenkasse abgelehnt worden ist oder Sie in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft worden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Empfang des Bescheides Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen. In diesem Beitrag möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie Ihr Recht auf Widerspruch bei der Techniker Krankenkasse geltend machen können und wo Sie für dieses Vorhaben Unterstützung erhalten, um ihre Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang um ein Vielfaches zu erhöhen.

Jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland stehen im Bedarfsfall Leistungen der Pflegepflichtversicherung zu, jedoch ist nicht immer gewährleistet, dass die Einschätzung des Pflegegutachters zu Gunsten des Pflegebedürftigen ausfällt. Das kann verschiedene Gründe haben, die häufigsten Faktoren sind jedoch, dass Pflegebedürftige und Angehörige aufgrund mangelnder Informationen häufig nicht in der Lage sind, sich auf den Termin mit dem Gutachter des MDK vorzubereiten, wichtige Dokumente nicht vorliegen oder der Pflegebedürftige versucht, Schwächen zu überspielen. All diese Faktoren können dazu führen, dass der Gutachter die Pflegesituation nicht richtig einschätzen kann und es somit entweder zu einer zu niedrigen Pflegegradeinstufung kommt oder Ihr Antrag auf Pflegegrad vollständig abgelehnt wird. Falls Sie von der Techniker Krankenkasse einen Pflegegradbescheid erhalten haben, mit dem Sie nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner können Sie dabei unterstützen und dafür sorgen, dass Sie am Ende die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Pflegegrad widersprechen – welche Möglichkeiten gibt es?

Widerspruch gegen einen Pflegegradbescheid einzulegen ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, den Sie nicht unterschätzen sollten. Viele Menschen entscheiden sich aufgrund des hohen Zeitaufwandes, dafür, die Entscheidung der Pflegekasse zu akzeptieren, auch wenn ihnen dadurch einige finanzielle Nachteile entstehen. Weiterhin sind die Erfolgschancen ohne die Beratung und Begleitung eines Experten oftmals sehr gering. Da oft unklar ist, welche Schritte überhaupt übernommen werden müssen, um bei der Techniker Krankenkasse erfolgreich Widerspruch gegen den Pflegebescheid einzulegen, ist der Stressfaktor bei Pflegebedürftigen und Angehörigen oft sehr hoch.

Eine Möglichkeit ist hier, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Das erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, jedoch ist den meisten Menschen nicht bewusst, dass auch hier die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Widerspruchverfahrens nicht sonderlich hoch sind. Da so ein Verfahren mehrere Jahre dauern kann, können Sie hier unter Umständen mit mehreren tausend Euro an Anwaltskosten rechnen. Es gibt nur sehr wenige Juristen, die sich auf Pflegerecht spezialisiert haben und nicht jeder Anwalt hat die Möglichkeit, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen und das von der Pflegekasse ausgestellte Gutachten auf Richtigkeit zu überprüfen. Machen Sie sich also hier keine falschen Hoffnungen, denn die Chancen auf Erfolg sind gering und die finanzielle Belastung führt oft dazu, dass Pflegebedürftige und Angehörige sich gestresster fühlen, als es ohnehin schon der Fall ist.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Mit den Pflegeexperten von Dr. Weigl und Partner sind Sie bestens beraten

Experten, die Sie erfolgreich dabei unterstützen, Widerspruch gegen den Pflegebescheid einzulegen, den Sie von der Techniker Krankenkasse erhalten haben, finden Sie nicht in einer Anwaltskanzlei, sondern bei Dr. Weigl & Partner. Wir haben deutschlandweit Standorte eingerichtet und haben somit die Möglichkeit, Sie ausführlich über Ihre Erfolgschancen zu beraten und mit Ihnen zusammen einen Leitfaden auszuarbeiten. Mit uns an Ihrer Seite wissen Sie genau, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihr Ziel zu erreichen und letztendlich die Leistungen zu erhalten, die Ihnen gesetzlich zustehen.

Unabhängige Pflegeberatung erhalten

Wie unterscheidet sich unser Beratungsangebot von der Konsultation durch einen Anwalt?

Bei Dr. Weigl & Partner sind ausschließlich Mitarbeiter beschäftigt, die seit Jahren im Pflegeberatungsbereich tätig sind. Die Beratung, die Sie von unseren Experten erhalten beruht also auf jahrelanger Erfahrung. Diese Erfahrung sorgt dafür, dass wir unsere Beratungsangebote speziell auf Ihre Situation zuschneiden können. Durch eine individuell auf Sie abgestimmte Beratung können wir mit Ihnen zusammen Strategien ausarbeiten, die Ihre Erfolgschancen auf die Bewilligung eines höheren Pflegegrades durch die Techniker Krankenkasse deutlich erhöhen. Der Aufwand für Sie ist außerdem um einiges geringer, denn wir kümmern um uns um alle bürokratischen Angelegenheiten und die Kommunikation mit der Pflegekasse.

Geringes Kostenrisiko und hohe Erfolgschancen

Wir von Dr. Weigl & Partner sind uns darüber bewusst, dass Sie sich ohnehin schon in einer stressigen Situation befinden und unser Ziel ist es, Ihnen das Leben etwas einfacher zu machen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen unsere Leistungen erst in Rechnung, wenn die Einstufung in einen höheren Pflegegrad oder die nachträgliche Bewilligung des zunächst abgelehnten Antrags erfolgreich ausfällt. Bis Sie den neuen Bescheid von der Techniker Krankenhasse in den Händen halten, ist unsere Beratung für Sie kostenfrei. Wenn Sie die Hilfe unserer Experten in Anspruch nehmen, haben Sie also nichts zu verlieren und erhöhen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch um ein Vielfaches.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich dazu, wie Sie einen Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen können

Kostenlose Beratung und Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

Wir bieten verschiedene Leistungspakete an und Sie können selbst entscheiden, wie umfangreich die Beratung und Betreuung von unserer Seite ausfallen soll. Wir können Sie entweder telefonisch oder bei uns vor Ort beraten oder Ihnen einen Hausbesuch abstatten. Bei einem Hausbesuch haben unsere Experten die Möglichkeit, eine Anamnese des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen durchzuführen und die Wohnumgebung zu begutachten. Dieses von uns ausgestellte unabhängige Gutachten kann dann gegen das ursprüngliche Gutachten abgeglichen werden. Falls das von unseren Mitarbeitern ausgestellte Gutachten deutliche Abweichungen aufweist, ist die Prognose auf einen erfolgreichen Widerspruch sehr gut. Falls es wenige oder keine Abweichungen gibt, würden wir Ihnen wahrscheinlich davon abraten, Widerspruch einzulegen, da die Erfolgsaussichten in dem Fall eher gering sind. Diese Erstberatung ist unverbindlich und kostenfrei und dient dazu, Ihnen einen Überblick darüber zu geben, wie gut Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang sind. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie Widerspruch gegen die Entscheidung über Ihren Antrag auf Pflegegrad einlegen möchten oder nicht.

Um direkt einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren oder mehr über unser umfangreiches Leistungsangebot zu erfahren, können Sie uns während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen oder uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen.